Regionales Betreibungsamt

Bürozeiten und Erreichbarkeit

 

Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr
 im 1. Stock im Gemeindehaus Mägenwil
   
Montag bis Freitag Im Gemeindehaus Windisch,
Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch

   
   

 
Telefon 062 889 89 35
Fax 062 889 89 37
E-Mail Betreibungsamt
   

 
Postadresse Schulweg 3
5506 Mägenwil
 
     

 
PC-Konto 50-9130-6
(IBAN CH81 0900 0000 5000 9130 6)
 
 

 

 

 

Personal

Das Betreibungsamt Mägenwil wird von Adrian Schoch im Nebenamt geführt. Der Betreibungsbeamte führt im Hauptamt die Betreibungsämter Windisch und Mülligen.
 

/_SYS_file/Bilder/Verwaltung/Personal/as.jpg Betreibungsbeamter Adrian Schoch

/_SYS_file/Bilder/Verwaltung/Personal/dm.jpg Betreibungsbeamter-Stv. Dragan Mitrovic
E-Mail

 

Aufgabenbereiche

Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, für Gläubiger das Inkasso vorzunehmen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht fristgemäss nachkommt.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Ausstellung von Zahlungsbefehlen, Lohn- und Vermögenspfändungen und die Abrechnung mit den Gläubigern. Eine Betreibung hat am Wohnsitz des Schuldners oder bei Firmen am Ort des Geschäftssitzes der Firma zu erfolgen.

 

 

Informationen und Dienstleistungen

Allgemeines
Das SchKG ist gesamtschweizerisch einheitlich. Es behandelt die „Eintreibung“. Wo materielle (inhaltliche) Ansprüche beurteilt werden müssen, kommt die kantonale Gerichtsorganisation zum Zuge, welche die materiellen Ansprüche ausserhalb des SchKG beurteilt.

Wichtiger Hinweis
Gemäss Art. 68 SchKG hat der Gläubiger die Betreibungskosten vorzuschiessen (inkl. Kosten für Auszüge aus den Betreibungsregistern). Das Betreibungsamt Mägenwil wünscht keine Zahlungen im Voraus. Die Gebühren gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung werden Ihnen nach Eingang der Begehren in Rechnung gestellt.  Postwertzeichen und Checks können nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden.

Kosten  für Betreibungsbegehren und Konkursandrohung
Gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr (inkl. Portokosten) für den Erlass des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung:
 
Forderung bis
Forderung bis
Forderung bis
Forderung bis
Forderung bis
Forderung bis
Forderung über

100.00 CHF
500.00 CHF
1'000.00 CHF
10'000.00 CHF
100'000.00 CHF
1'000'000.00 CHF
1'000'000.00 CHF

20.30 CHF
33.30 CHF
53.30 CHF
73.30 CHF
103.30 CHF
203.30 CHF
413.30 CHF

 


Betreibungsferien
7 Tage vor bis 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis und mit 31. Juli.

 

Kosten für Auskünfte  
Kosten pro Auskunft  17.00 CHF
Porto    1.00 CHF


Es werden keine telefonisch Auskünfte erteilt!
Auskünfte/Auszüge erhält, wer ein Interesse glaubhaft macht.

Für Auszüge aus den Betreibungsregistern ist ein frankiertes und adressiertes Antwortcouvert sowie ein Kostenvorschuss von 17.00 CHF in bar beizulegen. Gegen Kostengutsprache kann auch eine Rechnung gewünscht werden (nur Firmen). Privatpersonen können auch Registerauszüge per E-Mail oder Brief bestellen. Dabei sind dem Betreibungsamt Name, Vorname, Geb.-Datum und Adresse zu nennen. Nach Eingang der Gebühr von CHF 18.00 (Auszug CHF 17.00 / Porto CHF 1.00) auf dem PC Konto 50-9130-6 (Betreibungsamt Mägenwil) wird Ihnen der Auszug per Post zugestellt.