Albert Saxer Stiftung Mägenwil

Die Albert Saxer Stiftung Mägenwil hat den Zweck:

 

 

Bedingungen, die mit der Eingabe dieses Beitragsgesuches verknüpft sind:


  1. Der Antragssteller muss in Mägenwil wohnen bzw. hält seinen Sitz in Mägenwil.
  2. Der Stiftungsrat hat das Recht, Rückfragen zur genaueren Abklärung an den Antragssteller zu richten.
  3. Über die Ausrichtung von Leistungen aus der Stiftung entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen im Rahmen des Stiftungszweckes und der Stiftungsurkunde. Sein Entscheid ist endgültig.
  4. Der Stiftungsrat hat das Recht, innert 6 Monaten nach Auszahlung zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, ob der ausbezahlte Beitrag dem Sinn entsprechend verwendet wurde. Falls dies nicht der Fall ist, wird dieser Beitrag zurückgefordert bzw. muss vom Antragssteller zurückbezahlt werden.
  5. Der Stiftungsrat kann das Beitragsgesuch ohne Nennung von Gründen ablehnen.
  6. Beitragsgesuche können jederzeit an den Präsidenten des Stiftungsrates eingereicht werden. Auf Gesuche hin, welche die vollständigen Angaben enthalten, können Beiträge  bewilligt werden.

  7. Unwahre oder falsche Angaben können zivilrechtlich geahndet werden. Der Gerichtsstand ist Baden.

 

 

Informationen und Dienstleistungen