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SeitenanfangRechnungsabschluss 2023 - Positives Ergebnis

Publikationsdatum: 04.04.2024

Die Abteilung Finanzen hat die Jahresrechnung 2023 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Mägenwil abgeschlossen.

 

Für das Jahr 2023 rechnete die Einwohnergemeinde mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 775'000, schloss jedoch mit einem Ertragsüberschuss von rund Fr. 700’000. Das Ergebnis fiel also rund Fr. 1.5 Mio. besser aus, als erwartet. Höchst erfreulich!

 

Vor einigen Wochen bereits durfte der deutlich über den Erwartungen liegende Steuerabschluss 2023 zur Kenntnis genommen werden. Dass der Steuerertrag rund Fr. 1 Mio. über dem Budget lag, beeinflusst selbstverständlich das Jahresergebnis positiv. Einkommens- und Vermögenssteuererträge der natürlichen Personen schlossen knapp Fr. 230'000 und die Quellensteuererträge rund Fr. 60'000 über dem Voranschlag ab. Mit Vorsicht zu geniessen sind die Steuerträge der juristischen Personen, welche mit beinahe Fr. 2 Mio. über Fr. 650'000 höher ausfielen, als budgetiert, insbesondere durch die neue Verbuchung nach Sollstellung anstelle der einbezahlten Beträge.

Kaum vorauszusehen sind jeweils die Sondersteuern, sie lagen Fr. 80’000 über dem Budget.

 

Erfreulich zu erwähnen sind ertragsseitig die Abgeltung eines Näherbaurechtes in der Höhe von Fr. 90'000, eine Landabtretung über Fr. 25'000 sowie höhere Rückerstattungen resp. Kostenbeteiligungen Dritter bei der gesetzlichen Sozialhilfe von rund Fr. 120'000.

 

In verschiedenen Bereichen mussten die Dienstleistungen von Externen nicht im budgetierten Rahmen in Anspruch genommen werden, dazu gehören geringere Aufwendungen für die Bauverwaltung (Fr. 50'000 unter Budget), für Beratungshonorare (Fr. 20'000 unter Budget) sowie die Jugend- und Familienberatung (Fr. 40'000 unter Budget) und Reinigungsdienstleistungen (Fr. 25'000 unter Budget).

 

Auch der Bereich Bildung trug mit Minderausgaben von insgesamt rund Fr. 200'000 in den Bereichen Primar- und Musikschule, Oberstufe, Kindergarten sowie Unterhalt Liegenschaften zum positiven Ergebnis bei.

 

Abgerundet wird die Aufwandseite durch weniger Energieverbrauch bei den Liegenschaften (Fr. 35'000) sowie geringere Beiträge an Feuerwehr und Zivilschutz (zusammen Fr. 20'000). Einzig die Aufwendungen für das Führen von Beistandschaften (ehem. Vormundschaftswesen) sowie den Asylbereich waren wesentlich höher als budgetiert. Anders als bei den Beistandschaften (Fr. 80'000 über Budget), ist für den Bereich Asyl (Fr. 70'000) noch mit Rückerstattungen vom Bund für die Aufwendungen aus Q4/2023 zu rechnen, da diese erst mit einer Verzögerung eintreffen.

 

Das positive Ergebnis der Einwohnergemeinde ist durchaus erfreulich. Es muss jedoch festgehalten werden, dass ohne die unerwartet hohen Steuererträge und die einmaligen Effekte wie Rückerstattungen, Entschädigungen für Dienstbarkeiten und Landabtausch, ein Defizit resultiert hätte. Die aufwandseitigen Abweichungen gegenüber dem Budget sind erfreulich. Nachhaltig sind diese jedoch kaum, da sich die grossen Positionen schlecht beeinflussen lassen.

 

Ergebnisse der Spezialfinanzierungen:

 

Wasserwerk                    Aufwandüberschuss Fr. 148'109.67 (Budget Fr.111'100.00)              
Abwasserbeseitigung Aufwandüberschuss Fr. 382'529.45 (Budget Fr. 169'800.00)
Abfallwirtschaft Ertragsüberschuss Fr. 6'480.02 (Budget Fr. 0.00)

 

Die Ortsbürgerrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 28'380.00, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 19'450.00.

 

Auf der Ertragsseite sind neuerlich formidable Ergebnis des Forstes, eine Konzessionsentschädigung sowie der höhere Liegenschaftsertrag zu erwähnen. Gleichzeitig fiel der Aufwand für die Liegenschaften tiefer aus als erwartet.



SeitenanfangNeuer Mitarbeiter Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil

Publikationsdatum: 04.04.2024

Die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil dürfen im Mai Herrn Pascal Trefz als neuen Mitarbeiter begrüssen. Der 26-Jährige aus der Region wird eine perfekte Ergänzung zum bereits gut eingespielten Team der Gemeindewerke. Gemeinderat und Mitarbeitende freuen sich auf die gute Zusammenarbeit!



SeitenanfangHerzliche Gratulation

Publikationsdatum: 04.04.2024

Der Leiter der Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil, Herr Andreas Bräuer, durfte seine Ausbildung zum Brunnenmeister mit eidgenössischem Fachausweis mit Bestnoten abschliessen! Der Gemeinderat und die Mitarbeitenden gratulieren ihm herzlich zu diesem Erfolg und wünschen ihm weiterhin viel Freude an dieser Aufgabe.

 

Gemeinderat und Mitarbeitende



SeitenanfangNeue Hundeverordnung

Publikationsdatum: 04.03.2024

Per 1. März 2024 tritt die neue Hundeverordnung in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Hundekontrolle/Hundetaxen im Überblick:



SeitenanfangEntrichtung der Hundetaxe 2024/2025

Publikationsdatum: 04.03.2024

Im Mai werden die Hundetaxen für 2024/2025 erhoben. Stichtag ist der 30. April 2024.

Für bereits bei der Gemeinde registrierte Hunde werden die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen von
Fr. 120.00 pro Hund für die Periode 2024/2025 per Rechnung eingefordert. Die Rechnungsstellung wird aufgrund der bei der Gemeindekanzlei geführten und mit der AMICUS-Datenbank abgeglichenen Hundeliste im Mai erfolgen.

Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindekanzlei umgehend, falls nicht bereits erledigt, mitzuteilen (E-Mail: meliha.bas@maegenwil.ch oder Telefon 062 889 89 39) und den Todesfall oder Halterwechsel des Hundes zusätzlich in der AMICUS-Datenbank (www.amicus.ch) zu mutieren.

Für Hunde (z.B. Blindenführhunde, Diensthunde im Einsatz), welche von der Hundetaxe befreit sind, ist der entsprechende Nachweis der Gemeindekanzlei vorzulegen, andernfalls muss die volle Taxe entrichtet werden. Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sowie Sanitätshunde sind NICHT von der Hundetaxe befreit. Für diese Hunde ist die volle Hundetaxe zu bezahlen.



Neuregistrierung Hundehaltung
Gestützt auf Paragraph 7 des Hundegesetzes vom 1. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.
Ersthundehalter/innen haben sich neu via Gemeindekanzlei in der AMICUS-Datenbank registrieren zu lassen.

Hundehalterinnen und Hundehalter welche ihren Hund noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, dies bis spätestens 30. April 2024 bei der Gemeindekanzlei nachzuholen und die für das vergangene Jahr angefallenen Hundetaxen am Schalter zu entrichten. Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

•    Heimtierausweis (Heimtierpass) bzw. Impfausweis



SeitenanfangSteuerabschluss 2023

Publikationsdatum: 09.02.2024

Der Gemeinderat Mägenwil ist sehr erfreut über den erneut guten Steuerabschluss 2023.

 

Gesamthaft konnte im Rechnungsjahr 2023 Fr. 7.776 Mio. Steuerertrag verbucht werden. Damit wurde das Steuer-Budget 2023 um ziemlich genau 1 Mio. übertroffen.

 

Im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern konnte der budgetierte Ertrag von Fr. 5.238 Mio. um rund Fr. 230'000 übertroffen werden, wovon über die Hälfte aus dem Rechnungsjahr stammt.

 

Die Gemeindesteuerausstände konnten gegenüber dem Vorjahr um über Fr. 200'000 reduziert werden.

 

Äusserst schwierig zu budgetieren sind jeweils die Sondersteuern. Entgegen dem Budget fielen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern (Budget Fr. 10'000) und mit Fr. 578 wesentlich weniger Nach- und Strafsteuern (Budget Fr. 5'000) an. Erfreulicherweise wurde dies durch deutlich höhere Grundstückgewinnsteuern von Fr. 300'000 anstatt der budgetierten Fr. 200'000 aufgefangen.

 

Der Ertrag bei den Aktiensteuern ist teilweise mit Vorsicht zu geniessen. Bis ins Jahr 2022 wurden jeweils die tatsächlich geleisteten Zahlungen abgerechnet. Im Rechnungsjahr 2023 musste nun erstmals die Sollstellung in die Buchhaltung übernommen werden, welche mit beinahe Fr. 2 Mio. wesentlich höher liegt als die budgetierten Fr. 1.35 Mio. Mit dem Erlass der definitiven Veranlagungen der juristischen Personen kann es noch zu massiven Schwankungen kommen.

 

 

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Im Rechnungsjahr 2023 wurden 5,239 Mio. Franken an Gemeindesteuem in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,666 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2023 und Fr. 571 Mio. Franken auf Nachträge aus den Vorjahren.

 

Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2023, dem Budget 2023 und der Rechnung 2022:

 

  Rechnung 2023 Budget
2023
Abweichung
RG/VA
(Rechnung 2022)
CHF CHF CHF CHF
Steuerfuss 113 %     113 %
         
Einkommens- und
Vermögenssteuern
5'237'666.10 5'010'000.00 227'666.10 5'617'829.00
Quellensteuern 259'703.00 200'000.00 59'703.00 255'110.10
Aktiensteuern 1'978'589.45 1'350'000.00 628'589.45 1'895'322.95
Nach- und
Strafsteuern
577.95 5'000.00 -4'422.05 1'068.00 
Grundstück-
gewinnsteuern
299'439.50 200'000.00 99'439.50 210'792.00
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
0.00 10'000.00 -10'000.00 28'226.45
Total 7'775'976.00 6'775'000.00 1'000'976.00 8'008'348.50

 

Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 77'279.75 (Budget Fr. 40'000.00).

 

Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2023 Fr. 883'377.85  (Vorjahr Fr. 1’114‘657.45). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 16.9 % (Vorjahr 19.8 %).

 

Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 59 % provisorisch und 41 % definitiv veranlagt.



SeitenanfangFeuerungskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen Messperiode 2024

Publikationsdatum: 07.02.2024

Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre (Gasheizungen alle 4 Jahre) amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Gemäss kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Das heisst, dass in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 sämtliche Öl- und Gasfeuerungen gemessen werden müssen. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:

 

Variante 1:

Messung durch die amtliche Feuerungskontrollstelle für Ölfeuerungen:

 

Ölfeuerungen

Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Tel. 056 496 12 12

 

  • Messungen Ölheizungen, 1-stufig bis kW 70      
Fr.   85.50 exkl. 8,1 % MwSt.       
  • Messungen Ölheizungen, 2-stufig ab kW 70
Fr. 97.10 exkl. 8,1 % MwSt.

 

 

Barzahlungsrabatt von Fr. 10.00

 

Gasfeuerungen

IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg, Tel. 056 460 28 00

 

  • Messungen Gasheizungen Kleinanlagen bis kW 70
Fr.     85.50 exkl. 8,1 % MwSt.       
  • Messungen Gasheizungen Grossanlagen ab 71 – 1000 kW   
Fr. 115.00 exkl. 8,1 % MwSt.

 

 

Variante 2:

Messung durch das Servicegewerbe

Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein.

Den Link zu den berechtigten Feuerungskontrolleuren für den Kanton Aargau finden Sie auf unserer Website.

 

Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2024, mit einer Vignette versehen, an die beauftragte Stelle – Kurt Schnyder, Stetten (Ölfeuerungen), bzw. IBB Energie AG, Brugg (Gasfeuerungen), - zuzustellen. Messungen, welche bis zum 31. Dezember 2024 nicht durchgeführt sind, werden kostenpflichtig Kurt Schnyder oder die IBB Energie AG nachgemessen.

 

Fragen im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle beantworten Ihnen für Ölfeuerungen Herr Kurt Schnyder, Kaminfeger (056 496 12 12), oder für Gasfeuerungen, Frau Vanessa Liardet und Herr Dominik Muff der IBB Energie AG (056 460 28 20).



SeitenanfangAEW Energie AG - Ausrüstung der Gemeinde Mägenwil mit Smart Metern

Publikationsdatum: 07.02.2024

Die Gemeinde Mägenwil wird mit Smart Metern ausgerüstet. Die neue Technologie ermöglicht eine automatisierte Erfassung und Verarbeitung der Stromverbrauchsdaten. Dadurch entfallen die Ablesungen vor Ort. Auf die Konditionen hat dies keinen Einfluss.

Die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes vom 2. November 2017, die gemäss der Energiestrategie 2050 überarbeitet wurde, verlangt, dass bis ins Jahr 2027 80 Prozent der bisherigen konventionellen Stromzähler durch kommunikationsfähige Modelle, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden.

 

Dir Stromzufuhr muss für diese Arbeiten bei jedem Kunden kurzzeitig unterbrochen werden. Jeder Kunde wird einzeln durch den beauftragten Unternehmer Leutwyler Elektro AG aus Lupfig benachrichtigt, entweder persönlich oder mittels Ausschaltkarte.

 

Die Arbeiten sind kostenlos und beginnen ab Ende Februar 2024 und dauern voraussichtlich bis Ende 4. Quartal 2024.

 

Zukünftig werden Sie nur noch Quartals-Abrechnungen erhalten, die Ihren genauen Verbrauch aufzeigen. Die herkömmlichen Akontorechnungen entfallen.

 

Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter finden Sie unter www.aew.ch/smartmeter.



SeitenanfangRobidogs - auch im Winter dürfen diese benützt werden

Publikationsdatum: 17.12.2023

Auch während der kalten Jahreszeit sind Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern im Freien unterwegs. Dabei verrichten die Hunde ihr Geschäft und der Hundekot ist mithilfe der Robidog-Hundekotbeuteln in den überall vorhandenen Robidog-Behältern zu entsorgen. Das Wegmachen des Hundekotes ist auch dann vorzunehmen, wenn Schnee liegt. Leider musste letzten Winter vermehrt festgestellt werden, dass einzelne Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot im Schnee liegen liessen.

 

Wir bitten daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Hundekot zu jeder Zeit aufzunehmen und korrekt in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.



SeitenanfangMögliche Strom- und Gas-Mangellage im kommenden Winter

Publikationsdatum: 14.11.2023



SeitenanfangBrennholzbestellungen

Publikationsdatum: 14.11.2023

Bald kommt wieder die Zeit, wo die Cheminées in Betrieb genommen werden. Haben Sie noch genügend Brennholz?

 

Brennholz trocken (ofenfertig, gesägt, gespalten) sowie Brennholz frisch (Länge 1 Meter) kann auf der Website des Forstbetriebes Bir­retholz oder direkt beim Förster telefonisch (Telefon 056 225 22 31) oder per E-Mail markus.luethy@ag.ch bestellt werden.



SeitenanfangAsylbewerberfamilien

Publikationsdatum: 31.10.2023

Zwei Familien mit je zwei Kindern sind am 12. und 18. Oktober aus kantonalen Asylunterkünften nach Mägenwil disloziert. Die Familien haben die für sie bereitgestellten Wohnungen bezogen.

 

Zwei der Kinder besuchen den Kindergarten und die Primarschule. Dies bedeutet, dass auch die  Lehrpersonen ein weiteres Mal gefordert sind, damit den Kindern trotz sprachlicher Barrieren ein guter Start gelingt. Innerhalb der nächsten Wochen werden wir nach Bereitstellung einer weiteren Wohnung nochmals eine Familie, wenn möglich mit drei Kindern aufnehmen.

 

Per 18. Oktober 2023 haben wir 25 AsylbewerberInnen die in Mägenwil wohnen und somit unser Kontingent (22 Personen per 1.8.) erfüllt. Auch wenn die Zahl der Aufzunehmenden bis Ende Jahr erfahrungsgemäss nochmals anwachsen wird, werden wir die Aufnahmepflicht erfüllen.

Dass diese Zahlen einigen von uns Angst machen und auch Bedenken geäussert werden, ist verständlich. Alle in diesen Prozess involvierten Personen (Schulleitung, Lehrpersonen, Betreuer, Dolmetscher, Gemeindeangestellte und Gemeinderat) geben ihr Bestes, damit eine Integration gelingt.

 

Unsere neuen Mitbürger werden vor allem zu Beginn engmaschig betreut. Dies ist gerade am Anfang sehr zeitintensiv, doch der Aufwand lohnt sich für alle Beteiligten. Der Weg sich in einem fremden Land mit anderer Kultur zurecht zu finden, Deutsch zu lernen, eine Ausbildung zu absolvieren, einen Job und Freunde zu finden, ist nicht einfach. Oft ist es für mich als Betreuerin ad interim und Gemeinderätin ein Balanceakt. Ich stelle in Absprache mit meinen Ratskollegen und -kollegin die Regeln für ein Leben miteinander auf, immer im Einklang mit dem schweizerischen Asylgesetz. Das verständlich Machen und Durchsetzen gestaltet sich mal einfacher und mal schwieriger. Es gibt viele wertvolle Begegnungen die ich nicht missen möchte, aber auch Momente des Frustes in denen ich mich mit Intoleranz und Unverständnis konfrontiert sehe.

 

Dies gilt es auszuhalten und nach gangbaren Lösungen zu suchen, aber es muss immer ganz klar sein, wer der Chef ist.

 

Marlène Fehlmann, Gemeinderätin



SeitenanfangAnpassung Polizeireglement

Publikationsdatum: 13.10.2023

Die Gemeinderäte sämtlicher 10 Polizeigemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal haben einer  von der Repol-Kommission beantragten Reglementsanpassung zur Konkretisierung der Leinenpflicht am Wald und am Waldrand einstimmig zugestimmt. An besagten Stellen gilt die Leinenpflicht basierend auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) lediglich während der offiziellen Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 31. Juli.

 

Nebst der Konkretisierung der Leinenpflicht im Wald und am Waldrand wurde ebenso eine leichte Anpassung im Absatz 3 vorgenommen (Bisher: Hilfshunde «Le Copain», neu Assistenzhunde).

 

Für das übrige Gebiet sämtlicher Polizeigemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal (ausserhalb des Waldes) ist § 5 Abs. 3 des Hundegesetzes massgebend, wonach es den Gemeinden offensteht, Hundeverbotszonen zu bezeichnen und eine örtlich beschränkte Leinenpflicht vorzusehen. Von dieser Möglichkeit haben die Polizeigemeinden per Einführung des Polizeireglements im Jahr 2009 Gebrauch gemacht. Die im Polizeireglement vom 01. Mai 2009 enthaltene Bestimmung (§ 30 Abs. 2) statuiert nicht eine generelle Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern enthält eine differenzierende Regelung. Die Gemeinderäte der 10 Polizeigemeinden halten an dieser differenzierenden Regelung fest.

 

Der betreffende Paragraph im Polizeireglement der Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil lautet mit Gültigkeit ab 01. November 2023 wie folgt:

 

§ 30 Hundehaltung

1 Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

 

2 Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, auf Kinderspielplätzen sowie in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 müssen die Hunde an der Leine geführt werden.

 

2bis Im Wald und am Waldrand gilt das übergeordnete kantonale Jagdrecht.

 

3 Das Mitführen von Hunden in Friedhöfen und in öffentlichen Gebäuden ist verboten (ausgenommen Blindenhunde, Polizeihunde und Assistenzhunde). Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.



SeitenanfangKindervelos für Flüchtlingskinder gesucht

Publikationsdatum: 11.07.2023

Für eine Flüchtlingsfamilie sind wir auf der Suche nach Kindervelos für ein 11-jähriges Mädchen und zwei Jungen, 5 und 9-jährig. Falls Sie ein unbenutztes, fahrtaugliches Kindervelo zu Hause haben, welches Sie der Gemeinde gratis oder zu einem günstigen Preis abgeben könnten, melden Sie sich bitte bei Frau Marlène Fehlmann, Gemeinderätin Ressort Soziales, Tel. 079 649 05 84 oder E-Mail.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.



SeitenanfangJugenfest 2024

Publikationsdatum: 15.05.2023

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SeitenanfangErgänzungsleistungen / Höhere Nebenkosten wegen steigender Energiekosten

Publikationsdatum: 10.10.2022

Die Heiz-/Nebenkosten werden in diesem Winter wegen der steigenden Energiekosten wahrscheinlich bei vielen Mieterinnen und Mietern höher ausfallen. In der EL-Berechnung berücksichtigt werden der Mietzins und die Nebenkosten (Akontozahlungen) gemäss Mietvertrag. Fallen die effektiven Nebenkosten höher aus, wird die Differenz in der Regel mit der jährlichen Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten können in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden.

 

EL-Versicherten wird deshalb empfohlen, die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten mit der Vermieterschaft prüfen und allenfalls erhöhen zu lassen. Eine allfällige Mietvertragsänderung können der SVA Aargau zur Prüfung der EL-Berechnung eingereicht werden. Die Anpassung der EL-Berechnung erfolgt auf den Zeitpunkt der Mietvertragsänderung, frühestens jedoch ab Eingang der Meldung. Bitte beachten Sie auch, dass die Mietkosten nur bis zu einem Mietzinsmaximum in der EL-Berechnung berücksichtigt werden können.



SeitenanfangErinnerung: AED-Gerät (Defibrillator)

Publikationsdatum: 10.10.2022

In der Gemeinde Mägenwil stehen der Bevölkerung im Notfall mehrere AED-Geräte (automatische externe Defibrillatoren) zur Verfügung. Diese Geräte kommen bei einem Kreislaufstillstand zum Einsatz und können zusammen mit der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Leben retten.

 

Die AED-Geräte sind wie folgt stationiert:

Der Defibrillator ermöglicht es auch einem Laienhelfer, professionelle erste Hilfe bei einem Herznotfall zu leisten.

 

Hier finden Sie eine schweizweite Übersicht: https://defikarte.ch/

 



SeitenanfangDigitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht

Publikationsdatum: 05.01.2022

Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.

Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:

Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.



SeitenanfangNotfalltreffpunkt

Publikationsdatum: 19.07.2021

Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.

Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.

 

Zur Erinnerung:

In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.



SeitenanfangEinhaltung der Ruhezeiten

Publikationsdatum: 12.05.2021

In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhe­zei­ten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.

 

Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhe­zei­ten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:

 

 

§ 8

Lärmschutz

1     Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärm­inten­siven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Ein­satz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Drin­gende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet.

2     Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärm­schutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr).

3     An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen ver­bo­ten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt.

 

 

§ 9

Nachtruhestörung

In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms ver­boten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, drin­gende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärt­ne­rei­betriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.



SeitenanfangÄrztliche Notrufnummer 0900 401 501

Publikationsdatum: 03.02.2021

Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:

 

Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.

 

Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.

 

Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.

 

Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.

 

Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.

 

Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.