Regionales Betreibungsamt
Bürozeiten und Erreichbarkeit
Donnerstag | 14.00 - 16.00 Uhr im 1. Stock im Gemeindehaus Mägenwil |
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Montag bis Freitag | Im Gemeindehaus Windisch, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch |
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Telefon | 062 889 89 35 | ||
Fax | 062 889 89 37 | ||
Betreibungsamt | |||
Postadresse | Schulweg 3 5506 Mägenwil |
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PC-Konto | 50-9130-6 (IBAN CH81 0900 0000 5000 9130 6) |
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Personal
Das Betreibungsamt Mägenwil wird von Adrian Schoch im Nebenamt geführt. Der Betreibungsbeamte führt im Hauptamt die Betreibungsämter Windisch und Mülligen. | ||
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Betreibungsbeamter | Adrian Schoch |
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Betreibungsbeamter-Stv. | Dragan Mitrovic |
Aufgabenbereiche
Das Betreibungsamt hat die Aufgabe, für Gläubiger das Inkasso vorzunehmen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht fristgemäss nachkommt.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Ausstellung von Zahlungsbefehlen, Lohn- und Vermögenspfändungen und die Abrechnung mit den Gläubigern. Eine Betreibung hat am Wohnsitz des Schuldners oder bei Firmen am Ort des Geschäftssitzes der Firma zu erfolgen.
Informationen und Dienstleistungen
Allgemeines
Das SchKG ist gesamtschweizerisch einheitlich. Es behandelt die „Eintreibung“. Wo materielle (inhaltliche) Ansprüche beurteilt werden müssen, kommt die kantonale Gerichtsorganisation zum Zuge, welche die materiellen Ansprüche ausserhalb des SchKG beurteilt.
Wichtiger Hinweis
Gemäss Art. 68 SchKG hat der Gläubiger die Betreibungskosten vorzuschiessen (inkl. Kosten für Auszüge aus den Betreibungsregistern). Das Betreibungsamt Mägenwil wünscht keine Zahlungen im Voraus. Die Gebühren gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung werden Ihnen nach Eingang der Begehren in Rechnung gestellt. Postwertzeichen und Checks können nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden.
Kosten für Betreibungsbegehren und Konkursandrohung Gemäss Art. 16 der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs beträgt die Gebühr (inkl. Portokosten) für den Erlass des Zahlungsbefehls und der Konkursandrohung: |
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Forderung bis Forderung bis Forderung bis Forderung bis Forderung bis Forderung bis Forderung über |
100.00 CHF |
20.30 CHF |
Betreibungsferien
7 Tage vor bis 7 Tage nach Ostern und Weihnachten sowie vom 15. Juli bis und mit 31. Juli.
Kosten für Auskünfte | |
Kosten pro Auskunft | 17.00 CHF |
Porto | 1.00 CHF |
Es werden keine telefonisch Auskünfte erteilt!
Auskünfte/Auszüge erhält, wer ein Interesse glaubhaft macht.
Für Auszüge aus den Betreibungsregistern ist ein frankiertes und adressiertes Antwortcouvert sowie ein Kostenvorschuss von 17.00 CHF in bar beizulegen. Gegen Kostengutsprache kann auch eine Rechnung gewünscht werden (nur Firmen). Privatpersonen können auch Registerauszüge per E-Mail oder Brief bestellen. Dabei sind dem Betreibungsamt Name, Vorname, Geb.-Datum und Adresse zu nennen. Nach Eingang der Gebühr von CHF 18.00 (Auszug CHF 17.00 / Porto CHF 1.00) auf dem PC Konto 50-9130-6 (Betreibungsamt Mägenwil) wird Ihnen der Auszug per Post zugestellt.