Aktuelles aus der Ratsstube / Verwaltung

 Archiv

 

Publikationen

 

Baubewilligungen

 

 

SeitenanfangNeubesetzung und eingeschränkte Öffnungszeiten Abteilung Steuern

Publikationsdatum: 20.02.2023

Nach der Kündigung des Leiters der Abteilung Steuern per Ende Februar 2023, hat der Gemeinderat die Stelle zur Neubesetzung ausschreiben lassen. Mit Frau Dijana Sadiku, bisherige Stellvertreterin der Abteilungen Steuern sowie Finanzen, konnte die Stelle durch eine interne Beförderung neu besetzt werden.

 

Frau Sadiku ist seit rund vier Jahren für die Gemeinde Mägenwil tätig und erwies sich in dieser Zeit als äussert zuverlässige und geschätzte Mitarbeiterin. Sie wird die Leitung der Abteilung Steuern in einem 50 %-Pensum übernehmen und weiterhin 50 % als Stellvertreterin der Abteilung Finanzen tätig sein. Der Gemeinderat ist äusserst erfreut, eine interne Lösung für die Leitungsposition gefunden zu haben.

 

Für die Neubesetzung der durch den Abgang frei gewordenen Vollzeitstelle inserierte der Gemeinderat auf den gängigen Plattformen und konnte aus mehreren Bewerbern Herr Marc Fritschi als neuen Stellvertreter der Leiterin der Abteilung Steuern gewinnen. Herr Fritschi ist seit über 5 Jahren in einer anderen Gemeinde im Bereich Steuern tätig und wird seine Arbeitsstelle per 1. Mai 2023 in Mägenwil antreten. Mit Herrn Fritschi darf der Gemeinderat einen versierten Mitarbeiter engagieren, welcher sich vorzüglich in das Verwaltungsteam integrieren wird.

 

Durch die Rochade entsteht eine Lücke von zwei Monaten, in welcher die Abteilung Steuern nicht durchgehend besetzt werden kann, weshalb der Gemeinderat beschlossen hat, dass die Abteilung während den Monaten März und April 2023 lediglich montags (09.00 – 11.30 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr) geöffnet sein wird. Dies gilt für telefonische Anfragen, wie auch für Schalterbesuche. An den anderen Tagen erreichen Sie die Abteilung per E-Mail.

 

Die Gemeindekanzlei steht Ihnen für die telefonische Kontaktaufnahme unter 062 889 89 39 zur Verfügung, um Ihr Anliegen aufzunehmen und weiterzuleiten.



SeitenanfangMitglieder für die Ortsplanungskommission gesucht

Publikationsdatum: 20.02.2023

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom Dezember 2022 hat der Souverän das Kreditbegehren für die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung gutgeheissen. Der Gemeinderat und die Verwaltung sind nun dabei, die nächsten Schritte einzuleiten.

 

Um die Bevölkerung während des gesamten Prozesses möglichst gut einzubinden, werden interessierte Personen gesucht, um bei der Gesamtrevision in der dazugehörigen Ortsplanungskommission mitzuwirken. Es wäre wünschenswert, wenn sich aus sämtlichen Bevölkerungs- und Altersschichten Mitwirkende finden lassen würden. Für das Mitmachen gibt es keine Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, ausser dem Interesse an der Entwicklung der Gemeinde Mägenwil.

 

Der Umfang beschränkt sich auf mehrere Sitzungen pro Jahr, an welchen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachpersonen die umfangreichen Aspekte der Ortsplanung analysiert und die zukünftige Ausrichtung der Gemeinde definiert werden soll. Unabhängig von der Kommissionsarbeit wird die Gesamtbevölkerung jeweils an Informationsanlässen über die Fortschritte informiert werden.

 

Bei Interesse oder für weitere Auskünfte setzen Sie sich mit Herrn Matthias Däster, Gemeindeschreiber Tel. 062 889 89 30 / E-Mail matthias.daester@maegenwil.ch in Verbindung.



SeitenanfangMitglieder für die IT-Kommission gesucht

Publikationsdatum: 20.02.2023

Der Gemeinderat Mägenwil hat sich zum Ziel gesetzt, die Informatik in allen Bereichen zu optimieren. Dies soll von einer IT-Kommission - mit Vertretern aus Gemeinderat, Verwaltung, Schule und Bevölkerung - begleitet werden.

 

Es soll eine IT-Strategie ausgearbeitet werden. Zudem sollen Grundlagendokumente zu den Themen Beschaffung, Betrieb, Support, Sicherheit und Benutzung erstellt oder erneuert werden.

 

Um die Kommission mit möglichst viel Fachwissen ausstatten zu können, werden IT-Fachkräfte aus der Bevölkerung gesucht. Wenn Sie aus den Berufsgruppen Planung, Steuerung, Beratung und Bereitstellung kommen, sind die Voraussetzungen optimal. Wir freuen uns, wenn Sie uns helfen, die Informatik der Gemeinde Mägenwil einen Schritt weiter zu bringen.

 

An mehreren Sitzungen pro Jahr werden die Grundlagen analysiert und Zielvorschläge zuhanden des Gemeinderats entwickelt. Ebenso werden laufende Projekte begleitet und die Grundlagendokumente bearbeitet.

 

Interessenten melden sich bitte bei Gemeinderat Jack Roos per E-Mail.



SeitenanfangVeranstaltungswart gesucht

Publikationsdatum: 20.02.2023

Zur Unterstützung der Mitarbeitenden der Schulanlage Oberfeld sucht der Gemeinderat Mägenwil eine technisch versierte Person als Veranstaltungswart im Stundenlohn. Sie betreuen die Veranstaltungen in der Aula sowie der Doppelturnhalle am Abend und an Wochenenden. Die Einsätze erfolgen nach Bedarf und in Absprache mit den beiden anderen Anlagewarten.

 

Bei Interesse oder für weitere Auskünfte setzen Sie sich mit Herrn Matthias Geissmann, Schulhauswart, Tel. 062 889 89 57, in Verbindung.



SeitenanfangInformationsveranstaltung vom 29. März 2023

Publikationsdatum: 20.02.2023

Der Gemeinderat lädt zur Informationsveranstaltung am Mittwoch, 29. März 2023, 19.30 Uhr, in der Aula der Schulanlage Oberfeld, über den geplanten Kredit zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 ein.

 

Es handelt sich dabei um ein wichtiges Geschäft, zu welchem der Gemeinderat möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüssen möchte. Das Traktandum wird anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2023 behandelt.



SeitenanfangGrabräumung 2023 / Aufhebung von Gräbern der Jahre 1995-1996

Publikationsdatum: 20.02.2023

Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit von mind. 25 Jahren werden auf dem Friedhof Mägenwil die Gräber aus den Jahren 1995 bis 1996 abgeräumt.

 

Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens Ende April 2023 abzuräumen.

Nach Ablauf dieser Frist wird das Abräumen durch die Gemeinde erfolgen. Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen usw. vorhanden sein, werden diese durch die Gemeinde ohne jegliche Entschädigungsforderung beseitigt.

 

Die betroffenen Angehörigen werden persönlich mit einem Schreiben informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erdbestattung richtet (Abs. 4 §10 der Aarg. Bestattungsverordnung). Allfällig später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss. Besten Dank für Ihr Verständnis.



SeitenanfangGrüngut-Hausabfuhr

Publikationsdatum: 20.02.2023

Gerne erinnern wir Sie daran, dass ab März die Grüngut-Hausabfuhr jeweils am Donnerstagnachmittag, ab 13.00 Uhr stattfindet, erstmalig am 2. März 2023. Die genauen Sammeldaten finden Sie im bereits zugestellten Entsorgungskalender.

 

Bitte stellen Sie das Grüngut in den grünen Rollcontainern, gut sichtbar bereit (gleicher Ort wie Hauskehricht).

Das Abfuhrgut darf bereits am Vorabend deponiert werden.

NICHT mitgenommen wird Grüngut in Säcken, Eimern, Taschen oder dergleichen.

 

Die bisherigen Grüngutmulden stehen für die Grüngutentsorgung nicht mehr zur Verfügung und werden entfernt.



SeitenanfangSteuerabschluss 2022

Publikationsdatum: 20.02.2023

Im Rechnungsjahr 2022 wurden 5,617 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,481 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2022 und Fr. 1'136 Mio. Franken auf Nachträge aus den Vorjahren.

 

Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2022, dem Budget 2022 und der Rechnung 2021:

 

  Rechnung 2022 Budget
2022
Abweichung
RG/VA
(Rechnung 2021)
CHF CHF CHF CHF
Steuerfuss 113 %     108 %
         
Einkommens- und
Vermögenssteuern
5'617'829.00 4'840'000.00 777'829.00 4'712'571.50
Quellensteuern 255'110.10 185'000.00 70'110.10 241'604.15
Aktiensteuern 1'895'322.95 1'100'000.00 795'322.95 1'701'681.20
Nach- und
Strafsteuern
1'068.00 5'000.00 -3'932.00 1'761.45
Grundstück-
gewinnsteuern
210'792.00 100'000.00 110'792.00 57'368.70
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
28'226.45 10'000.00 18'226.45 0.00
Total 8'008'348.50 6'240'000.00 1’768'348.50 6'714'987.00

 

Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 26‘642.80 (Budget Fr. 40'000.00).

 

Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2022 Fr. 1’114‘657.45 (Vorjahr Fr. 784‘362.49). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 19.8 % (Vorjahr 16.6 %).

 

Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 45 % provisorisch und 55 % definitiv veranlagt.



SeitenanfangRobidogs - auch im Winter dürfen diese benützt werden

Publikationsdatum: 13.12.2022

Auch während der kalten Jahreszeit sind Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern im Freien unterwegs. Dabei verricht en die Hunde ihr Gesch äft und der Hundekot ist mithilfe der Robidog-Hundekotbeuteln in den überall vorhandenen Robidog-Behältern zu entsorgen. Das Wegmachen des Hundekotes ist auch dann vorzunehmen, wenn Schnee liegt. Leider musste letzten Winter vermehrt festgestellt werden, dass einzelne Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot im Schnee liegen liessen.

 

Wir bitten daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Hundekot zu jeder Zeit aufzunehmen und korrekt in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.

 

Gemeinderat Mägenwil



SeitenanfangWinterdienst

Publikationsdatum: 14.11.2022

Nach Möglichkeit wird der Umwelt zuliebe wiederum sparsam gesalzen. In erster Linie werden die Schul- und Hauptverkehrswege bedient und danach in einem bestimmten Turnus das restliche Gemeindegebiet. Ebenfalls werden ebene Strecken nicht schwarz geräumt, sondern prioritär Stei­gungen und Einmündungsbereiche in andere Strassen.

 

Damit die Schneeräumung ohne Probleme vollzogen werden kann, sind die Strassen und Geh­wege von parkierten Fahrzeugen freizuhalten.

 

Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis, dass die Räumung auf dem weitläufigen Ge­meindegebiet nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Die personellen und technischen Mittel sind beschränkt.

 

Fragen beantworten Ihnen die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil gerne unter Telefon 062 896 22 00.



SeitenanfangParkieren im Kreuzungsbereich / Sichtzonen

Publikationsdatum: 14.11.2022

Das Parkieren auf der Strasse im Kreuzungsbereich ist verboten und die Sichtzonen sind ent­sprechend zu beachten. Zudem ist das Parkieren auf Strassen aus der Sicht des Winterdienstes generell sehr hinderlich. Um Schäden an parkierten Autos durch den Winterdienst zu vermeiden, sollten die Fahrzeuge nicht am Strassenrand, sondern auf privaten Parkplätzen abgestellt werden.



SeitenanfangReduzierte Strassenbeleuchtung in den Quartieren

Publikationsdatum: 28.10.2022

Gemäss Mitteilung der AEW-Energie AG wird in der Nacht vom 28.10.2022 auf dem 29.10.2022 die Halb-Nacht-Abschaltung der Quartier-Strassenbeleuchtung in der Gemeinde Mägenwil flächendeckend vollzogen.

Diese Quartier-Strassenleuchten werden folglich von 00:30 – 05:00 Uhr nicht mehr leuchten. Von dieser Abschaltung ausgeschlossen sind die Hauptstrassen so wie die Durchgangsstrassen, welche mit öffentlichem Verkehr belegt sind.

Ab Montag, 31.10.2022 wird mit der Umparametrierung der LED-Quartierleuchten gestartet. Leider kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Quartier-LED-Leuchten in einer Zwischenphase stärker leuchten als gewohnt oder Fehlfunktionen aufweisen.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.



SeitenanfangEnergiesparmassnahmen

Publikationsdatum: 21.10.2022

Der Gemeinderat Mägenwil hat folgende Massnahmen zum Energiesparen beschlossen:

 

 

Bei diesem Beschluss hat sich der Gemeinderat am Kanton sowie den Nachbargemeinden orientiert.



SeitenanfangErgänzungsleistungen / Höhere Nebenkosten wegen steigender Energiekosten

Publikationsdatum: 10.10.2022

Die Heiz-/Nebenkosten werden in diesem Winter wegen der steigenden Energiekosten wahrscheinlich bei vielen Mieterinnen und Mietern höher ausfallen. In der EL-Berechnung berücksichtigt werden der Mietzins und die Nebenkosten (Akontozahlungen) gemäss Mietvertrag. Fallen die effektiven Nebenkosten höher aus, wird die Differenz in der Regel mit der jährlichen Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten können in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden.

 

EL-Versicherten wird deshalb empfohlen, die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten mit der Vermieterschaft prüfen und allenfalls erhöhen zu lassen. Eine allfällige Mietvertragsänderung können der SVA Aargau zur Prüfung der EL-Berechnung eingereicht werden. Die Anpassung der EL-Berechnung erfolgt auf den Zeitpunkt der Mietvertragsänderung, frühestens jedoch ab Eingang der Meldung. Bitte beachten Sie auch, dass die Mietkosten nur bis zu einem Mietzinsmaximum in der EL-Berechnung berücksichtigt werden können.



SeitenanfangErinnerung: AED-Gerät (Defibrillator)

Publikationsdatum: 10.10.2022

In der Gemeinde Mägenwil stehen der Bevölkerung im Notfall mehrere AED-Geräte (automatische externe Defibrillatoren) zur Verfügung. Diese Geräte kommen bei einem Kreislaufstillstand zum Einsatz und können zusammen mit der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Leben retten.

 

Die AED-Geräte sind wie folgt stationiert:

Der Defibrillator ermöglicht es auch einem Laienhelfer, professionelle erste Hilfe bei einem Herznotfall zu leisten.

 

Hier finden Sie eine schweizweite Übersicht: https://defikarte.ch/

 



SeitenanfangAblesung der Wasserzähler

Publikationsdatum: 05.09.2022

Auch in diesem Jahr werden die Wasseruhren nicht systematisch vom Brunnenmeister abgelesen. Aus diesem Grund erhalten sämtliche Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer ca. Mitte September 2022 eine Ablesekarte zur Meldung des aktuellen Wasserzählerstandes ihrer Liegenschaft. Für die prompte Rückmeldung danken wir allen im Voraus bestens.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, den Wasserzählerstand online zu melden. Das Meldeformular wird zum Zeitpunkt des Versands der Ablesekarten auf der Startseite unter Aktuelles aufgeschaltet.



SeitenanfangSteuerabschluss 2021

Publikationsdatum: 09.02.2022

Im Rechnungsjahr 2021 wurden 4,712 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,293 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2021 und Fr. 419'600.00 auf Nachträge aus den Vorjahren.

 

Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2021, dem Budget 2021 und der Rechnung 2020:

 

  Rechnung 2021 Budget
2021
Abweichung
RG/VA
(Rechnung 2020)
CHF CHF CHF CHF
Steuerfuss 108 %     108 %
         
Einkommens- und
Vermögenssteuern
4'712'571.50 5'000'000.00 -287'428.50 4'685'845.20
Quellensteuern 241'604.15 160'000.00 81'604.15 188'979.10
Aktiensteuern 1'701'681.20 1'000'000.00 701'681.20 1'095'455.90
Nach- und
Strafsteuern
1'761.45 5'000.00 -3'238.55 7'565.85
Grundstück-
gewinnsteuern
57'368.70 100'000.00 -42'631.30 22'800.00
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
0.00 5'000.00 -5'000.00 63'249.15
Total 6'714'987.00 6'270'000.00 444'987.00 6'063'895.20

 

Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 50'840.30 (Budget Fr. 40'000.00).

 

Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2021 Fr. 784'362.49 (Vorjahr Fr. 640'615.68). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 16.6 % (Vorjahr 13.7 %).

 

Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 53 % provisorisch und 47 % definitiv veranlagt.



SeitenanfangDigitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht

Publikationsdatum: 05.01.2022

Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.

Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:

Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.



SeitenanfangKehrichtabfuhr - Bereitstellung der Kehrichtsäcke

Publikationsdatum: 19.10.2021

In letzter Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass Kehrichtsäcke bereits Tage vor dem Abfuhrtag an die Strassenränder gestellt werden. Dadurch kommt es immer wieder zu aufgerissenen Abfallsäcken in den Quartieren und der Abfall ist auf der ganzen Strasse verteilt. Verursacher sind in erster Linie Krähen, aber auch Elstern, Füchse, Katzen etc. bedienen sich an "Leckereien", die sie in den Abfallsäcken finden. Dies ist ein unschöner Anblick sowie unangenehm für die Anwohnerschaft wie auch die Kehrichtentsorger.

 

Wir bitten die Bevölkerung die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag morgens bereitzustellen. Dies ist auch im Abfallreglement der Gemeinde Mägenwil unter § 10 entsprechend geregelt.

Bewohnerinnen und Bewohner von Haushalten im Parterre werden zudem gebeten, die Kehrichtsäcke nicht Tag und Nacht auf den Terrassen zu deponieren.



SeitenanfangNotfalltreffpunkt

Publikationsdatum: 19.07.2021

Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.

Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.

 

Zur Erinnerung:

In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.



SeitenanfangEinhaltung der Ruhezeiten

Publikationsdatum: 12.05.2021

In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhe­zei­ten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.

 

Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhe­zei­ten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:

 

 

§ 8

Lärmschutz

1     Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärm­inten­siven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Ein­satz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Drin­gende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet.

2     Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärm­schutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr).

3     An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen ver­bo­ten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt.

 

 

§ 9

Nachtruhestörung

In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms ver­boten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, drin­gende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärt­ne­rei­betriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.



SeitenanfangÄrztliche Notrufnummer 0900 401 501

Publikationsdatum: 03.02.2021

Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:

 

Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.

 

Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.

 

Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.

 

Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.

 

Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.

 

Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.