Organisation der Ortsbürgergemeinden

Skulptur Steinbruch Eckwil

Steinbruch Mägenwil "Offene Steinbruch-Werkstatt" 2005

 

Die Ortsbürgergemeinden stellen die älteste Organisation der Aargauer Gemeinwesen dar, aus welchen sich mit der Aargauer Staatsverfassung vom 15. April 1831 langsam die Einwohnergemeinden entwickelten. Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Nicht in allen aargauischen Gemeinden gibt es auch eine Ortsbürgergemeinde. Verschiedene Ortsbürgergemeinden mussten wegen finanzieller Schwierigkeiten aufgelöst, d.h. mit den Einwohnergemeinden vereint werden.

Die Ortsbürgergemeinde besteht aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechtes sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.

Die Ortsbürgergemeinde hat in erster Linie die Aufgabe der Erhaltung und der guten Verwaltung ihres Vermögens (Liegenschaften, Grundstücke, Wald, Kiesgrube, Kapitalien, usw.) Sofern ihre Mittel, vor allem der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegt ihr im Weiteren:

 

  1. Die Förderung des kulturellen Lebens sowie die Unterstützung kultureller und sozialer Werke,
  2. Mithilfe bei er Erfüllung von Aufgaben der Einwohnergemeinden,
  3. Die Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selbst stellt.

 

Die Ortsbürgergemeindeversammlung übt die Aufsicht über sämtliche Zweige der Verwaltung der Ortsbürgergemeinde aus.

Der von der Einwohnergemeinde gewählte Gemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde.