Aktuelles aus der Ratsstube / Verwaltung

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Publikationen

 

Baubewilligungen

 

 

SeitenanfangPersonalausflug / Gemeindeverwaltung geschlossen

Publikationsdatum: 21.08.2023

Am Mittwoch, 6. September 2023, trifft sich das Gemeindepersonal inkl. Mitarbeiter Gemeinde­werke und Schulhauswartung mit dem Gemeinderat zum diesjährigen Personalausflug.

 

Die Gemeindeverwaltung (alle Abteilungen) bleibt daher am Mittwoch, 6. September 2023, geschlossen.

In dringenden Fällen erreichen Sie das Gemeindepersonal unter 077 505 63 05.

 

Wir bitten um Kenntnisname und danken für Ihr Verständnis.



SeitenanfangZurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Publikationsdatum: 21.08.2023

Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher bis spätestens Mitte September 2023 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).

 

Folgende Mindestvorschriften sind aus Sicherheitsgründen jederzeit einzuhalten:

 

Die Rückschnittarbeiten sind zwingend notwendig um

 

Sind diese Mindestvorschriften nicht eingehalten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen Zustand eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, so kann die Gemeinde für die Durchsetzung der Anordnung sorgen (Werkeigentümerhaftpflicht Art. 58 OR).

 

Die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil werden ab Mitte September 2023 Kontrollen durchführen. Sie sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hinein wachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste unter Kostenfolge zurückzuschneiden (Art. 687 Abs. 1 ZGB).

Das Zurückschneiden erfolgt zu Lasten des Eigentümers. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

 

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

 

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SeitenanfangPilzkontrollzeiten Sommer/Herbst 2023

Publikationsdatum: 21.08.2023

Margaretha Strebel-Fruet, Käsereiweg 1
5522 Tägerig, Tel. 056 491 12 67
(gegenüber Post)
   
Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag:      16.30 - 17.30 Uhr  
       
Ausserhalb der Kontrollzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung.
Bitte orientieren Sie sich über die Kontrollzeiten, bevor Sie Pilze suchen gehen!


SeitenanfangKindervelos für Flüchtlingskinder gesucht

Publikationsdatum: 11.07.2023

Für eine Flüchtlingsfamilie sind wir auf der Suche nach Kindervelos für ein 11-jähriges Mädchen und zwei Jungen, 5 und 9-jährig. Falls Sie ein unbenutztes, fahrtaugliches Kindervelo zu Hause haben, welches Sie der Gemeinde gratis oder zu einem günstigen Preis abgeben könnten, melden Sie sich bitte bei Frau Marlène Fehlmann, Gemeinderätin Ressort Soziales, Tel. 079 649 05 84 oder E-Mail.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.



SeitenanfangLehrabschluss in der Gemeindeverwaltung Mägenwil

Publikationsdatum: 05.07.2023

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Frau Sarina Fuhrer, hat ihre kaufmännische Lehre an der Kaufmännischen Berufsschule Baden erfolgreich abgeschlossen und den Fähigkeitsausweis erworben. Sie wird ihre dreijährige Ausbildung zur Kauffrau in Mägenwil Anfang August 2023 abschliessen. Sarina Fuhrer wird nahtlos bei einer anderen Gemeinde als Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen zu wirken beginnen.

 

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gratulieren Frau Fuhrer herzlich zum erfolgreichen Lehrabschluss und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang und für die Zukunft alles Gute.



SeitenanfangKrankenkassenprämienverbilligung 2024

Publikationsdatum: 23.06.2023

Die SVA Aargau bedient auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen automatisch mit einem Anmeldecode. Der Postversand erfolgt in Tranchen und wird nach den Sommerferien bis am 30. September 2023 durchgeführt. Während dieser Zeit sind noch keine Codebestellungen möglich. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2021 ermittelt (PV-Anspruchsjahr minus drei Jahre). Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.


Ab Oktober 2023 sind Codebestellungen über die Website (www.sva-ag.ch) möglich. Wer bis dann noch keinen Anmeldecode erhalten hat, kann bis spätestens Dezember 2023 einen solchen online bestellen. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2023 vorzunehmen.

 


Termine Prämienverbilligung 2024

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Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass eine automatische Zustellung des Anmeldecodes nur erfolgt, wenn aufgrund der Daten des Steuerjahres 2021 ein Anspruch vermutet wird. Wer bis Anfang Oktober 2023 nicht automatisch mit einem Code bedient wird, muss sich selber aktiv um einen Antragscode kümmern.

Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2023 verwirkt ein möglicher Anspruch.

 

Wer zu Hause keinen Internetzugang hat oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, kann sich bei der SVA-Zweigstelle Mägenwil melden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache am Schalter das Schreiben der SVA Aargau mit dem Anmeldecode mit. Dieser wird für die Anmeldung dringend benötigt.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die SVA-Zweigstelle, Tel. 062 889 89 39 oder die SVA Aargau, Tel. 062 837 89 57 (nachmittags) gerne zur Verfügung.



SeitenanfangJugenfest 2024

Publikationsdatum: 15.05.2023

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SeitenanfangGründung Ortsplanungskommission

Publikationsdatum: 04.05.2023

Anlässlich der Wintergemeindeversammlung 2022 hat der Souverän in Mägenwil den Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der BNO gesprochen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, in der Ortsplanungskommission, welche zusammen mit dem Gemeinderat die BNO-Revision erarbeitet, mitzuwirken. Erfreulicherweise haben sich rund 20 Interessentinnen und Interessenten gemeldet! Aus diesen 20 "Bewerbungen" konnten 8 Personen gefunden werden, welche die Bevölkerung betreffend Alter, Ausbildung, Beruf und Interessen bestmöglich widerspiegeln. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit! Die erste Sitzung soll noch vor den Sommerferien durchgeführt werden.



SeitenanfangGesucht: Asylbewerber-Betreuung

Publikationsdatum: 26.04.2023

Sie sind die erste Anlaufstelle für die Asylbewerber in Zusammenarbeit mit der Ressortleitung und der Gemeindeverwaltung. Sie kümmern sich um die Schutzsuchenden und nehmen ihre Anliegen und Bedürfnisse in Zusammenhang mit der Unterbringung auf. Voraussetzung ist nebst administrativem Flair auch handwerkliches Geschick und Flexibilität. Der bezahlte, zeitliche Aufwand beträgt im Jahresdurchschnitt ca. 10 Stellenprozente. Je nach Flüchtlingssituation und ihren Fähigkeiten kann das Pensum variieren.

 

Bei Interesse bitte melden bei: marlene.fehlmann@maegenwil.ch



SeitenanfangRechnungsabschluss 2022 – Positives Ergebnis

Publikationsdatum: 05.04.2023

Die Abteilung Finanzen hat die Jahresrechnung 2022 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Mägenwil abgeschlossen. In diesem Jahr erfolgte der Abschluss erstmals mittels, oder trotz, neuer Software. Erfreulicherweise konnte bei der Einwohnergemeinde ein Ertragsüberschuss von rund Fr. 1.7 Mio. erzielt werden. In Anbetracht des budgetierten Aufwandüberschusses von rund Fr. 300‘000 ist dies äusserst erfreulich. 

 

Die Steuererträge der natürlichen Personen (Einkommens- wie auch Vermögenssteuer) für das Rechnungsjahr schlossen praktisch mit einer Punktlandung (Fr. 70'000 über Budget) ab. Erfreulicherweise resultierte bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen ein Plus von Fr. 795'000 gegenüber den budgetierten Fr. 1.1 Mio., wobei es hier noch nachträglich zu erheblichen Veränderungen kommen kann, sobald die definitiven Veranlagungen erlassen sind. Massiv zu Buche schlagen auch die Mehreinnahmen aus Steuernachträgen der Vorjahre (Einkommens- wie Vermögenssteuer natürliche Personen) mit Fr. 700'000 über dem Budget. Erfreulicherweise konnte auch der Quellensteuerertrag um einen Drittel höher als budgetiert (Fr. 70'000) verbucht werden. Wie immer waren die Sondersteuererträge (Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern, etc.) kaum zu budgetieren, umso erfreulicher konnte auch hier das Budget um Fr. 126'000 übertroffen werden.

 

Aufwandseitig ist positiv zu erwähnen, dass der definitive Gemeindebeitrag 2021 für Lehrpersonen um Fr. 44'000 unterschritten wurde und auch der Nettoaufwand im Bereich Sozialhilfe konnte um Fr. 95'000 untertroffen werden. Leider fielen die Gesundheitskosten mit Fr. 500'000 über ein Drittel höher aus, als budgetiert. Dies ist vor allem auf die Mehraufwendungen für die Pflegefinanzierung und Spitex zurückzuführen.

 

Das positive Ergebnis der Einwohnergemeinde ist durchaus erfreulich. Es muss jedoch festgehalten werden, dass ohne die Erträge aus den Vorjahren sowie die massiven Mehrerträge durch die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen ein deutlicher Aufwandüberschuss hätte ausgewiesen werden müssen.

 

Ergebnisse der Spezialfinanzierungen:

 

Wasserwerk     Aufwandüberschuss Fr. 82'737.58 (Budget Fr. 99'100.00)             
Abwasserbeseitigung                    Aufwandüberschuss Fr. 78'881.33 (Budget Fr. 102'700.00)
Abfallwirtschaft Aufwandüberschuss Fr. 17'504.26 (Budget Fr. 12’100.00)

       

 

Die Ortsbürgerrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 41'982.62, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 49’070.00. Auf der Ertragsseite sind das formidable Ergebnis des Forstes sowie die Neubewertung der Liegenschaften zu erwähnen. Da die Albert Saxer-Stiftung die Kosten für den Seniorenausflug zur Feier ihres Jubiläums gänzlich übernommen hat, fiel auch der Aufwand geringer aus als budgetiert.



SeitenanfangSteuerabschluss 2022

Publikationsdatum: 20.02.2023

Im Rechnungsjahr 2022 wurden 5,617 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,481 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2022 und Fr. 1'136 Mio. Franken auf Nachträge aus den Vorjahren.

 

Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2022, dem Budget 2022 und der Rechnung 2021:

 

  Rechnung 2022 Budget
2022
Abweichung
RG/VA
(Rechnung 2021)
CHF CHF CHF CHF
Steuerfuss 113 %     108 %
         
Einkommens- und
Vermögenssteuern
5'617'829.00 4'840'000.00 777'829.00 4'712'571.50
Quellensteuern 255'110.10 185'000.00 70'110.10 241'604.15
Aktiensteuern 1'895'322.95 1'100'000.00 795'322.95 1'701'681.20
Nach- und
Strafsteuern
1'068.00 5'000.00 -3'932.00 1'761.45
Grundstück-
gewinnsteuern
210'792.00 100'000.00 110'792.00 57'368.70
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
28'226.45 10'000.00 18'226.45 0.00
Total 8'008'348.50 6'240'000.00 1’768'348.50 6'714'987.00

 

Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 26‘642.80 (Budget Fr. 40'000.00).

 

Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2022 Fr. 1’114‘657.45 (Vorjahr Fr. 784‘362.49). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 19.8 % (Vorjahr 16.6 %).

 

Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 45 % provisorisch und 55 % definitiv veranlagt.



SeitenanfangErgänzungsleistungen / Höhere Nebenkosten wegen steigender Energiekosten

Publikationsdatum: 10.10.2022

Die Heiz-/Nebenkosten werden in diesem Winter wegen der steigenden Energiekosten wahrscheinlich bei vielen Mieterinnen und Mietern höher ausfallen. In der EL-Berechnung berücksichtigt werden der Mietzins und die Nebenkosten (Akontozahlungen) gemäss Mietvertrag. Fallen die effektiven Nebenkosten höher aus, wird die Differenz in der Regel mit der jährlichen Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten können in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden.

 

EL-Versicherten wird deshalb empfohlen, die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten mit der Vermieterschaft prüfen und allenfalls erhöhen zu lassen. Eine allfällige Mietvertragsänderung können der SVA Aargau zur Prüfung der EL-Berechnung eingereicht werden. Die Anpassung der EL-Berechnung erfolgt auf den Zeitpunkt der Mietvertragsänderung, frühestens jedoch ab Eingang der Meldung. Bitte beachten Sie auch, dass die Mietkosten nur bis zu einem Mietzinsmaximum in der EL-Berechnung berücksichtigt werden können.



SeitenanfangErinnerung: AED-Gerät (Defibrillator)

Publikationsdatum: 10.10.2022

In der Gemeinde Mägenwil stehen der Bevölkerung im Notfall mehrere AED-Geräte (automatische externe Defibrillatoren) zur Verfügung. Diese Geräte kommen bei einem Kreislaufstillstand zum Einsatz und können zusammen mit der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Leben retten.

 

Die AED-Geräte sind wie folgt stationiert:

Der Defibrillator ermöglicht es auch einem Laienhelfer, professionelle erste Hilfe bei einem Herznotfall zu leisten.

 

Hier finden Sie eine schweizweite Übersicht: https://defikarte.ch/

 



SeitenanfangDigitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht

Publikationsdatum: 05.01.2022

Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.

Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:

Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.



SeitenanfangNotfalltreffpunkt

Publikationsdatum: 19.07.2021

Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.

Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.

 

Zur Erinnerung:

In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.



SeitenanfangEinhaltung der Ruhezeiten

Publikationsdatum: 12.05.2021

In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhe­zei­ten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.

 

Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhe­zei­ten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:

 

 

§ 8

Lärmschutz

1     Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärm­inten­siven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Ein­satz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Drin­gende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet.

2     Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärm­schutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr).

3     An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen ver­bo­ten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt.

 

 

§ 9

Nachtruhestörung

In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms ver­boten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, drin­gende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärt­ne­rei­betriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.



SeitenanfangÄrztliche Notrufnummer 0900 401 501

Publikationsdatum: 03.02.2021

Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:

 

Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.

 

Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.

 

Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.

 

Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.

 

Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.

 

Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.