Aktuelles aus der Ratsstube / Verwaltung

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SeitenanfangEinladung Informationsabend Bushof

Publikationsdatum: 04.03.2024

Geschätzte Mägenwilerinnen und Mägenwiler

Anlässlich der Gemeindeversammlung im Sommer 2023 genehmigte die Einwohnergemeinde den Projektierungskredit für eine Sanierung des Bushofs und der Bahnhofstrasse. Der Gemeinderat nahm anschliessend zusammen mit einem Ingenieurbüro die Planungsarbeit auf. Das Kreditbegehren für die Ausführung der Sanierung wird anlässlich der Sommer-Gemeindeversammlung 2024 dem Souverän zur Genehmigung unterbreitet.

Am Mittwoch, 3. April 2024, 19.30 Uhr, orientiert der Gemeinderat die Bevölkerung in der Aula der Schulanlage Oberfeld über das erarbeitete Projekt und hofft auf rege Teilnahme der Einwohnerinnen und Einwohner.



SeitenanfangNeue Hundeverordnung

Publikationsdatum: 04.03.2024

Per 1. März 2024 tritt die neue Hundeverordnung in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in Bezug auf die Hundekontrolle/Hundetaxen im Überblick:



SeitenanfangEntrichtung der Hundetaxe 2024/2025

Publikationsdatum: 04.03.2024

Im Mai werden die Hundetaxen für 2024/2025 erhoben. Stichtag ist der 30. April 2024.

Für bereits bei der Gemeinde registrierte Hunde werden die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen von
Fr. 120.00 pro Hund für die Periode 2024/2025 per Rechnung eingefordert. Die Rechnungsstellung wird aufgrund der bei der Gemeindekanzlei geführten und mit der AMICUS-Datenbank abgeglichenen Hundeliste im Mai erfolgen.

Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindekanzlei umgehend, falls nicht bereits erledigt, mitzuteilen (E-Mail: meliha.bas@maegenwil.ch oder Telefon 062 889 89 39) und den Todesfall oder Halterwechsel des Hundes zusätzlich in der AMICUS-Datenbank (www.amicus.ch) zu mutieren.

Für Hunde (z.B. Blindenführhunde, Diensthunde im Einsatz), welche von der Hundetaxe befreit sind, ist der entsprechende Nachweis der Gemeindekanzlei vorzulegen, andernfalls muss die volle Taxe entrichtet werden. Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sowie Sanitätshunde sind NICHT von der Hundetaxe befreit. Für diese Hunde ist die volle Hundetaxe zu bezahlen.



Neuregistrierung Hundehaltung
Gestützt auf Paragraph 7 des Hundegesetzes vom 1. Mai 2012 (HuG) sind alle Hunde im Alter ab drei Monaten innert 10 Tagen bei der Gemeindekanzlei anzumelden.
Ersthundehalter/innen haben sich neu via Gemeindekanzlei in der AMICUS-Datenbank registrieren zu lassen.

Hundehalterinnen und Hundehalter welche ihren Hund noch nicht gemeldet haben, werden gebeten, dies bis spätestens 30. April 2024 bei der Gemeindekanzlei nachzuholen und die für das vergangene Jahr angefallenen Hundetaxen am Schalter zu entrichten. Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzuweisen:

•    Heimtierausweis (Heimtierpass) bzw. Impfausweis



SeitenanfangAsylwesen: Neue Betreuerin

Publikationsdatum: 04.03.2024

Infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers such-te die Gemeinde Mägenwil per 2024 nach einer Lösung für die Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden in der Gemeinde. Der Gemeinderat ist erfreut, dass die neue Betreuerin Iryna Lupi ihre Arbeit zu Beginn des Jahres aufgenommen hat. Bereits nach einem Monat hat sie alle Hände voll zu tun und kümmert sich professionell um diejenigen, welche infolge des Ukraine-Krieges in die Schweiz geflüchtet sind. Die übrigen Asylsuchenden wer-den zurzeit noch durch die Gemeindeverwaltung in Zusam-menarbeit mit der Ressortleitung betreut. Im Verlauf der nächsten Wochen bis Monate werden jedoch sämtliche Dossiers der neuen Betreuerin übergeben



SeitenanfangSteuerabschluss 2023

Publikationsdatum: 09.02.2024

Der Gemeinderat Mägenwil ist sehr erfreut über den erneut guten Steuerabschluss 2023.

 

Gesamthaft konnte im Rechnungsjahr 2023 Fr. 7.776 Mio. Steuerertrag verbucht werden. Damit wurde das Steuer-Budget 2023 um ziemlich genau 1 Mio. übertroffen.

 

Im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern konnte der budgetierte Ertrag von Fr. 5.238 Mio. um rund Fr. 230'000 übertroffen werden, wovon über die Hälfte aus dem Rechnungsjahr stammt.

 

Die Gemeindesteuerausstände konnten gegenüber dem Vorjahr um über Fr. 200'000 reduziert werden.

 

Äusserst schwierig zu budgetieren sind jeweils die Sondersteuern. Entgegen dem Budget fielen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern (Budget Fr. 10'000) und mit Fr. 578 wesentlich weniger Nach- und Strafsteuern (Budget Fr. 5'000) an. Erfreulicherweise wurde dies durch deutlich höhere Grundstückgewinnsteuern von Fr. 300'000 anstatt der budgetierten Fr. 200'000 aufgefangen.

 

Der Ertrag bei den Aktiensteuern ist teilweise mit Vorsicht zu geniessen. Bis ins Jahr 2022 wurden jeweils die tatsächlich geleisteten Zahlungen abgerechnet. Im Rechnungsjahr 2023 musste nun erstmals die Sollstellung in die Buchhaltung übernommen werden, welche mit beinahe Fr. 2 Mio. wesentlich höher liegt als die budgetierten Fr. 1.35 Mio. Mit dem Erlass der definitiven Veranlagungen der juristischen Personen kann es noch zu massiven Schwankungen kommen.

 

 

********************************

 

Im Rechnungsjahr 2023 wurden 5,239 Mio. Franken an Gemeindesteuem in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,666 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2023 und Fr. 571 Mio. Franken auf Nachträge aus den Vorjahren.

 

Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2023, dem Budget 2023 und der Rechnung 2022:

 

  Rechnung 2023 Budget
2023
Abweichung
RG/VA
(Rechnung 2022)
CHF CHF CHF CHF
Steuerfuss 113 %     113 %
         
Einkommens- und
Vermögenssteuern
5'237'666.10 5'010'000.00 227'666.10 5'617'829.00
Quellensteuern 259'703.00 200'000.00 59'703.00 255'110.10
Aktiensteuern 1'978'589.45 1'350'000.00 628'589.45 1'895'322.95
Nach- und
Strafsteuern
577.95 5'000.00 -4'422.05 1'068.00 
Grundstück-
gewinnsteuern
299'439.50 200'000.00 99'439.50 210'792.00
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
0.00 10'000.00 -10'000.00 28'226.45
Total 7'775'976.00 6'775'000.00 1'000'976.00 8'008'348.50

 

Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 77'279.75 (Budget Fr. 40'000.00).

 

Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2023 Fr. 883'377.85  (Vorjahr Fr. 1’114‘657.45). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 16.9 % (Vorjahr 19.8 %).

 

Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 59 % provisorisch und 41 % definitiv veranlagt.



SeitenanfangFeuerungskontrolle an Öl- und Gasfeuerungen Messperiode 2024

Publikationsdatum: 07.02.2024

Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre (Gasheizungen alle 4 Jahre) amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Gemäss kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Das heisst, dass in der Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 sämtliche Öl- und Gasfeuerungen gemessen werden müssen. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:

 

Variante 1:

Messung durch die amtliche Feuerungskontrollstelle für Ölfeuerungen:

 

Ölfeuerungen

Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Tel. 056 496 12 12

 

  • Messungen Ölheizungen, 1-stufig bis kW 70      
Fr.   85.50 exkl. 8,1 % MwSt.       
  • Messungen Ölheizungen, 2-stufig ab kW 70
Fr. 97.10 exkl. 8,1 % MwSt.

 

 

Barzahlungsrabatt von Fr. 10.00

 

Gasfeuerungen

IBB Energie AG, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg, Tel. 056 460 28 00

 

  • Messungen Gasheizungen Kleinanlagen bis kW 70
Fr.     85.50 exkl. 8,1 % MwSt.       
  • Messungen Gasheizungen Grossanlagen ab 71 – 1000 kW   
Fr. 115.00 exkl. 8,1 % MwSt.

 

 

Variante 2:

Messung durch das Servicegewerbe

Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein.

Den Link zu den berechtigten Feuerungskontrolleuren für den Kanton Aargau finden Sie auf unserer Website.

 

Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2024, mit einer Vignette versehen, an die beauftragte Stelle – Kurt Schnyder, Stetten (Ölfeuerungen), bzw. IBB Energie AG, Brugg (Gasfeuerungen), - zuzustellen. Messungen, welche bis zum 31. Dezember 2024 nicht durchgeführt sind, werden kostenpflichtig Kurt Schnyder oder die IBB Energie AG nachgemessen.

 

Fragen im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle beantworten Ihnen für Ölfeuerungen Herr Kurt Schnyder, Kaminfeger (056 496 12 12), oder für Gasfeuerungen, Frau Vanessa Liardet und Herr Dominik Muff der IBB Energie AG (056 460 28 20).



SeitenanfangAEW Energie AG - Ausrüstung der Gemeinde Mägenwil mit Smart Metern

Publikationsdatum: 07.02.2024

Die Gemeinde Mägenwil wird mit Smart Metern ausgerüstet. Die neue Technologie ermöglicht eine automatisierte Erfassung und Verarbeitung der Stromverbrauchsdaten. Dadurch entfallen die Ablesungen vor Ort. Auf die Konditionen hat dies keinen Einfluss.

Die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) des Bundes vom 2. November 2017, die gemäss der Energiestrategie 2050 überarbeitet wurde, verlangt, dass bis ins Jahr 2027 80 Prozent der bisherigen konventionellen Stromzähler durch kommunikationsfähige Modelle, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden.

 

Dir Stromzufuhr muss für diese Arbeiten bei jedem Kunden kurzzeitig unterbrochen werden. Jeder Kunde wird einzeln durch den beauftragten Unternehmer Leutwyler Elektro AG aus Lupfig benachrichtigt, entweder persönlich oder mittels Ausschaltkarte.

 

Die Arbeiten sind kostenlos und beginnen ab Ende Februar 2024 und dauern voraussichtlich bis Ende 4. Quartal 2024.

 

Zukünftig werden Sie nur noch Quartals-Abrechnungen erhalten, die Ihren genauen Verbrauch aufzeigen. Die herkömmlichen Akontorechnungen entfallen.

 

Fragen und Antworten zum Thema Smart Meter finden Sie unter www.aew.ch/smartmeter.



SeitenanfangZum Jahreswechsel

Publikationsdatum: 17.12.2023

Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner

 

Das Jahr 2023 ist bald zu Ende und es ist Zeit zurückzuschauen. Ist unsere Welt sicherer geworden? Nein, ein Konflikt reiht sich an den Nächsten. Die unserem Land bedrohlich nahe gelegenen Kriegsherde dominieren die täglichen Nachrichtensendungen weiterhin und Themen wie Nachhaltigkeit und Klimaschutz müssen schon fast wieder ein bisschen darum kämpfen, um oben auf der Agenda zu bleiben.

 

Wir als Einzelne können das Weltgeschehen nicht oder nur unwesentlich beeinflussen. In unserem Umfeld oder anders gesagt in unserer Gemeinde können wir sehr wohl vieles beeinflussen und so steuern, dass die Wohn- und Lebensqualität stimmt und damit einen Beitrag zum Bewusstsein einer nachhaltigen Entwicklung schaffen. Dem ist sich auch der Gemeinderat bewusst und behält dieses Ziel immer im Fokus.

 

Neben dem Daily-Business im Gemeinderat und in der Verwaltung wurden im vergangenen Jahr doch einige Meilensteine erreicht. Nur 2 Beispiele: Die Einführung der Grüngutabfuhr und die Einführung von Tempo 30. Bei vielen Bürgern lösen solche Veränderungen zu Beginn Unbehagen oder gar Stress aus. Doch nur wenige Wochen später erlangt der neue Alltag eine breite Akzeptanz und die Vorteile überwiegen die anfängliche Skepsis.

 

Mit dem Jahreswechsel ist auch Halbzeit in der Amtsperiode des Gemeinderates. Der Gemeinderat hat sich gefunden und arbeitet effizient und kollegial zusammen. Für mich als Gemeindeammann war es zu Beginn eine grosse Herausforderung, aber mit der Zeit wird man dossiersicher und die tägliche Arbeit fällt leichter. Ein Amt als Gemeinderat mit wenig Aufwand bewerkstelligen zu wollen, ist eine Illusion. Anforderungen und Verantwortung nehmen stetig zu, auch aufgrund neuer Gesetze und der Komplexität der Aufgaben. Den Versuch jedermann gerecht zu werden habe ich längst aufgegeben. Aber die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ist nachsichtig und kompromissbereit. Die Arbeit und das Engagement des Gemeinderates und der Gemeindemitarbeitenden werden von der Bevölkerung geschätzt.

 

Für das kommende Jahr wird der Gemeinderat vor allem die angefangenen und bewilligten Projekte vorantreiben und wo möglich zum Abschluss bringen. Die formulierten Legislaturziele sind gut auf Kurs und aktuell ist kein Budget für neue, gewichtige Anliegen verfügbar.

 

Mit dieser Ausgabe halten Sie nach bald 20 Jahren eines der letzten Mitteilungsblätter in dieser Form in den Händen. Das Mitteilungsblatt hat sich eine optische Frischekur gegönnt und erscheint bald in einem neuen Layout. Mit der Aufschaltung der neuen Gemeindewebsite im 1. Quartal 2024 werden Informationen und Mitteilungen seitens Gemeinde mehrheitlich digital verteilt. Sie können sich im Bürgerkonto für den Newsletter anmelden und werden dann zu den von Ihnen gewählten Themen informiert. Damit soll vor allem auch das jüngere Publikum als Zielgruppe angesprochen werden. Für alle, welche sich in der digitalen Welt noch nicht zu Hause fühlen, wird das Mitteilungsblatt weiterhin in gedruckter Form, allerdings nur noch alle 3 Monate verschickt. Damit leistet die Gemeinde einen ökonomischen Beitrag für die Gemeindekasse und einen ökologischen Beitrag an unsere Umwelt.

 

Zum Schluss danke ich allen Mitarbeitern der Gemeinde, meinen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen sowie allen Kommissionsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Dank gehört auch den Einwohnerinnen und Einwohnern, welche ihren Verpflichtungen nachkommen und damit einen grossen Beitrag für unsere prosperierende Gemeinde leisten.

 

Sagte schon Harold Borland: „Das Jahresende ist kein Ende und kein Anfang, sondern ein Weiterleben mit der Weisheit, die uns die Erfahrung gelehrt hat“.

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes, glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2024!

 

Ihr Gemeindeammann

Peter Wiederkehr



SeitenanfangRobidogs - auch im Winter dürfen diese benützt werden

Publikationsdatum: 17.12.2023

Auch während der kalten Jahreszeit sind Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern im Freien unterwegs. Dabei verrichten die Hunde ihr Geschäft und der Hundekot ist mithilfe der Robidog-Hundekotbeuteln in den überall vorhandenen Robidog-Behältern zu entsorgen. Das Wegmachen des Hundekotes ist auch dann vorzunehmen, wenn Schnee liegt. Leider musste letzten Winter vermehrt festgestellt werden, dass einzelne Hundehalterinnen und Hundehalter den Hundekot im Schnee liegen liessen.

 

Wir bitten daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Hundekot zu jeder Zeit aufzunehmen und korrekt in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.



SeitenanfangMögliche Strom- und Gas-Mangellage im kommenden Winter

Publikationsdatum: 14.11.2023



SeitenanfangEinstellung des Verkaufs von SBB-Tageskarten

Publikationsdatum: 14.11.2023

Die Gemeinden Mägenwil und Wohlenschwil haben bisher 2 "Tageskarten Gemeinde" (SBB-Generalabonnemente) der 2. Klasse angeboten.

 

Ab 2024 sind die SBB-Gemeinde-Tageskarten nicht mehr erhältlich. Der Gemeinderat wurde im Frühjahr über das Nachfolgeprodukt „Spartageskarte Gemeinde“ informiert. Ausgegeben wird die Karte neu als personalisiertes Mobile- oder Papierticket, mit einem schweizweiten Kontingent in zwei Preisstufen.

 

Der Gemeinderat hat entschieden, auf den Verkauf der "Spartageskarte Gemeinde" zu verzichten, da das neue Angebot zu einem Mehraufwand auf der Gemeindekanzlei führt und die angebotene Provision die Personalkosten nicht decken wird.

 

Der Verkauf der SBB-Tageskarten bei der Gemeindekanzlei Mägenwil wird somit per 6. Dezember 2023 eingestellt.

 

Unter www.spartageskarte-gemeinde.ch werden ab 11. Dezember 2023 die Verfügbarkeiten der Spartageskarten und die teilnehmenden Gemeinden/Städte ersichtlich sein.



SeitenanfangBrennholzbestellungen

Publikationsdatum: 14.11.2023

Bald kommt wieder die Zeit, wo die Cheminées in Betrieb genommen werden. Haben Sie noch genügend Brennholz?

 

Brennholz trocken (ofenfertig, gesägt, gespalten) sowie Brennholz frisch (Länge 1 Meter) kann auf der Website des Forstbetriebes Bir­retholz oder direkt beim Förster telefonisch (Telefon 056 225 22 31) oder per E-Mail markus.luethy@ag.ch bestellt werden.



SeitenanfangAsylbewerberfamilien

Publikationsdatum: 31.10.2023

Zwei Familien mit je zwei Kindern sind am 12. und 18. Oktober aus kantonalen Asylunterkünften nach Mägenwil disloziert. Die Familien haben die für sie bereitgestellten Wohnungen bezogen.

 

Zwei der Kinder besuchen den Kindergarten und die Primarschule. Dies bedeutet, dass auch die  Lehrpersonen ein weiteres Mal gefordert sind, damit den Kindern trotz sprachlicher Barrieren ein guter Start gelingt. Innerhalb der nächsten Wochen werden wir nach Bereitstellung einer weiteren Wohnung nochmals eine Familie, wenn möglich mit drei Kindern aufnehmen.

 

Per 18. Oktober 2023 haben wir 25 AsylbewerberInnen die in Mägenwil wohnen und somit unser Kontingent (22 Personen per 1.8.) erfüllt. Auch wenn die Zahl der Aufzunehmenden bis Ende Jahr erfahrungsgemäss nochmals anwachsen wird, werden wir die Aufnahmepflicht erfüllen.

Dass diese Zahlen einigen von uns Angst machen und auch Bedenken geäussert werden, ist verständlich. Alle in diesen Prozess involvierten Personen (Schulleitung, Lehrpersonen, Betreuer, Dolmetscher, Gemeindeangestellte und Gemeinderat) geben ihr Bestes, damit eine Integration gelingt.

 

Unsere neuen Mitbürger werden vor allem zu Beginn engmaschig betreut. Dies ist gerade am Anfang sehr zeitintensiv, doch der Aufwand lohnt sich für alle Beteiligten. Der Weg sich in einem fremden Land mit anderer Kultur zurecht zu finden, Deutsch zu lernen, eine Ausbildung zu absolvieren, einen Job und Freunde zu finden, ist nicht einfach. Oft ist es für mich als Betreuerin ad interim und Gemeinderätin ein Balanceakt. Ich stelle in Absprache mit meinen Ratskollegen und -kollegin die Regeln für ein Leben miteinander auf, immer im Einklang mit dem schweizerischen Asylgesetz. Das verständlich Machen und Durchsetzen gestaltet sich mal einfacher und mal schwieriger. Es gibt viele wertvolle Begegnungen die ich nicht missen möchte, aber auch Momente des Frustes in denen ich mich mit Intoleranz und Unverständnis konfrontiert sehe.

 

Dies gilt es auszuhalten und nach gangbaren Lösungen zu suchen, aber es muss immer ganz klar sein, wer der Chef ist.

 

Marlène Fehlmann, Gemeinderätin



SeitenanfangKrankenkassenprämienverbilligung 2024

Publikationsdatum: 18.10.2023

Die SVA Aargau bedient auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen automatisch mit einem Anmeldecode. Der Postversand erfolgt in Tranchen und wird nach den Sommerferien bis am 30. September 2023 durchgeführt. Während dieser Zeit sind noch keine Codebestellungen möglich. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2021 ermittelt (PV-Anspruchsjahr minus drei Jahre). Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.


Ab Oktober 2023 sind Codebestellungen über die Website (www.sva-ag.ch) möglich. Wer bis dann noch keinen Anmeldecode erhalten hat, kann bis spätestens Dezember 2023 einen solchen online bestellen. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2023 vorzunehmen.

 


Termine Prämienverbilligung 2024

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Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass eine automatische Zustellung des Anmeldecodes nur erfolgt, wenn aufgrund der Daten des Steuerjahres 2021 ein Anspruch vermutet wird. Wer bis Anfang Oktober 2023 nicht automatisch mit einem Code bedient wird, muss sich selber aktiv um einen Antragscode kümmern.

Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2023 verwirkt ein möglicher Anspruch.

 

Wer zu Hause keinen Internetzugang hat oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, kann sich bei der SVA-Zweigstelle Mägenwil melden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache am Schalter das Schreiben der SVA Aargau mit dem Anmeldecode mit. Dieser wird für die Anmeldung dringend benötigt.

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die SVA-Zweigstelle, Tel. 062 889 89 39 oder die SVA Aargau, Tel. 062 837 89 57 (nachmittags) gerne zur Verfügung.



SeitenanfangAnpassung Polizeireglement

Publikationsdatum: 13.10.2023

Die Gemeinderäte sämtlicher 10 Polizeigemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal haben einer  von der Repol-Kommission beantragten Reglementsanpassung zur Konkretisierung der Leinenpflicht am Wald und am Waldrand einstimmig zugestimmt. An besagten Stellen gilt die Leinenpflicht basierend auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) lediglich während der offiziellen Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 31. Juli.

 

Nebst der Konkretisierung der Leinenpflicht im Wald und am Waldrand wurde ebenso eine leichte Anpassung im Absatz 3 vorgenommen (Bisher: Hilfshunde «Le Copain», neu Assistenzhunde).

 

Für das übrige Gebiet sämtlicher Polizeigemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal (ausserhalb des Waldes) ist § 5 Abs. 3 des Hundegesetzes massgebend, wonach es den Gemeinden offensteht, Hundeverbotszonen zu bezeichnen und eine örtlich beschränkte Leinenpflicht vorzusehen. Von dieser Möglichkeit haben die Polizeigemeinden per Einführung des Polizeireglements im Jahr 2009 Gebrauch gemacht. Die im Polizeireglement vom 01. Mai 2009 enthaltene Bestimmung (§ 30 Abs. 2) statuiert nicht eine generelle Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern enthält eine differenzierende Regelung. Die Gemeinderäte der 10 Polizeigemeinden halten an dieser differenzierenden Regelung fest.

 

Der betreffende Paragraph im Polizeireglement der Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil lautet mit Gültigkeit ab 01. November 2023 wie folgt:

 

§ 30 Hundehaltung

1 Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.

 

2 Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, auf Kinderspielplätzen sowie in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 müssen die Hunde an der Leine geführt werden.

 

2bis Im Wald und am Waldrand gilt das übergeordnete kantonale Jagdrecht.

 

3 Das Mitführen von Hunden in Friedhöfen und in öffentlichen Gebäuden ist verboten (ausgenommen Blindenhunde, Polizeihunde und Assistenzhunde). Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen.



SeitenanfangKindervelos für Flüchtlingskinder gesucht

Publikationsdatum: 11.07.2023

Für eine Flüchtlingsfamilie sind wir auf der Suche nach Kindervelos für ein 11-jähriges Mädchen und zwei Jungen, 5 und 9-jährig. Falls Sie ein unbenutztes, fahrtaugliches Kindervelo zu Hause haben, welches Sie der Gemeinde gratis oder zu einem günstigen Preis abgeben könnten, melden Sie sich bitte bei Frau Marlène Fehlmann, Gemeinderätin Ressort Soziales, Tel. 079 649 05 84 oder E-Mail.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.



SeitenanfangJugenfest 2024

Publikationsdatum: 15.05.2023

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SeitenanfangRechnungsabschluss 2022 – Positives Ergebnis

Publikationsdatum: 05.04.2023

Die Abteilung Finanzen hat die Jahresrechnung 2022 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Mägenwil abgeschlossen. In diesem Jahr erfolgte der Abschluss erstmals mittels, oder trotz, neuer Software. Erfreulicherweise konnte bei der Einwohnergemeinde ein Ertragsüberschuss von rund Fr. 1.7 Mio. erzielt werden. In Anbetracht des budgetierten Aufwandüberschusses von rund Fr. 300‘000 ist dies äusserst erfreulich. 

 

Die Steuererträge der natürlichen Personen (Einkommens- wie auch Vermögenssteuer) für das Rechnungsjahr schlossen praktisch mit einer Punktlandung (Fr. 70'000 über Budget) ab. Erfreulicherweise resultierte bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen ein Plus von Fr. 795'000 gegenüber den budgetierten Fr. 1.1 Mio., wobei es hier noch nachträglich zu erheblichen Veränderungen kommen kann, sobald die definitiven Veranlagungen erlassen sind. Massiv zu Buche schlagen auch die Mehreinnahmen aus Steuernachträgen der Vorjahre (Einkommens- wie Vermögenssteuer natürliche Personen) mit Fr. 700'000 über dem Budget. Erfreulicherweise konnte auch der Quellensteuerertrag um einen Drittel höher als budgetiert (Fr. 70'000) verbucht werden. Wie immer waren die Sondersteuererträge (Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern, etc.) kaum zu budgetieren, umso erfreulicher konnte auch hier das Budget um Fr. 126'000 übertroffen werden.

 

Aufwandseitig ist positiv zu erwähnen, dass der definitive Gemeindebeitrag 2021 für Lehrpersonen um Fr. 44'000 unterschritten wurde und auch der Nettoaufwand im Bereich Sozialhilfe konnte um Fr. 95'000 untertroffen werden. Leider fielen die Gesundheitskosten mit Fr. 500'000 über ein Drittel höher aus, als budgetiert. Dies ist vor allem auf die Mehraufwendungen für die Pflegefinanzierung und Spitex zurückzuführen.

 

Das positive Ergebnis der Einwohnergemeinde ist durchaus erfreulich. Es muss jedoch festgehalten werden, dass ohne die Erträge aus den Vorjahren sowie die massiven Mehrerträge durch die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen ein deutlicher Aufwandüberschuss hätte ausgewiesen werden müssen.

 

Ergebnisse der Spezialfinanzierungen:

 

Wasserwerk     Aufwandüberschuss Fr. 82'737.58 (Budget Fr. 99'100.00)             
Abwasserbeseitigung                    Aufwandüberschuss Fr. 78'881.33 (Budget Fr. 102'700.00)
Abfallwirtschaft Aufwandüberschuss Fr. 17'504.26 (Budget Fr. 12’100.00)

       

 

Die Ortsbürgerrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 41'982.62, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 49’070.00. Auf der Ertragsseite sind das formidable Ergebnis des Forstes sowie die Neubewertung der Liegenschaften zu erwähnen. Da die Albert Saxer-Stiftung die Kosten für den Seniorenausflug zur Feier ihres Jubiläums gänzlich übernommen hat, fiel auch der Aufwand geringer aus als budgetiert.



SeitenanfangSteuerabschluss 2022

Publikationsdatum: 20.02.2023

Im Rechnungsjahr 2022 wurden 5,617 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,481 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2022 und Fr. 1'136 Mio. Franken auf Nachträge aus den Vorjahren.

 

Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2022, dem Budget 2022 und der Rechnung 2021:

 

  Rechnung 2022 Budget
2022
Abweichung
RG/VA
(Rechnung 2021)
CHF CHF CHF CHF
Steuerfuss 113 %     108 %
         
Einkommens- und
Vermögenssteuern
5'617'829.00 4'840'000.00 777'829.00 4'712'571.50
Quellensteuern 255'110.10 185'000.00 70'110.10 241'604.15
Aktiensteuern 1'895'322.95 1'100'000.00 795'322.95 1'701'681.20
Nach- und
Strafsteuern
1'068.00 5'000.00 -3'932.00 1'761.45
Grundstück-
gewinnsteuern
210'792.00 100'000.00 110'792.00 57'368.70
Erbschafts- und
Schenkungssteuern
28'226.45 10'000.00 18'226.45 0.00
Total 8'008'348.50 6'240'000.00 1’768'348.50 6'714'987.00

 

Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 26‘642.80 (Budget Fr. 40'000.00).

 

Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2022 Fr. 1’114‘657.45 (Vorjahr Fr. 784‘362.49). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 19.8 % (Vorjahr 16.6 %).

 

Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 45 % provisorisch und 55 % definitiv veranlagt.



SeitenanfangErgänzungsleistungen / Höhere Nebenkosten wegen steigender Energiekosten

Publikationsdatum: 10.10.2022

Die Heiz-/Nebenkosten werden in diesem Winter wegen der steigenden Energiekosten wahrscheinlich bei vielen Mieterinnen und Mietern höher ausfallen. In der EL-Berechnung berücksichtigt werden der Mietzins und die Nebenkosten (Akontozahlungen) gemäss Mietvertrag. Fallen die effektiven Nebenkosten höher aus, wird die Differenz in der Regel mit der jährlichen Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten können in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden.

 

EL-Versicherten wird deshalb empfohlen, die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten mit der Vermieterschaft prüfen und allenfalls erhöhen zu lassen. Eine allfällige Mietvertragsänderung können der SVA Aargau zur Prüfung der EL-Berechnung eingereicht werden. Die Anpassung der EL-Berechnung erfolgt auf den Zeitpunkt der Mietvertragsänderung, frühestens jedoch ab Eingang der Meldung. Bitte beachten Sie auch, dass die Mietkosten nur bis zu einem Mietzinsmaximum in der EL-Berechnung berücksichtigt werden können.



SeitenanfangErinnerung: AED-Gerät (Defibrillator)

Publikationsdatum: 10.10.2022

In der Gemeinde Mägenwil stehen der Bevölkerung im Notfall mehrere AED-Geräte (automatische externe Defibrillatoren) zur Verfügung. Diese Geräte kommen bei einem Kreislaufstillstand zum Einsatz und können zusammen mit der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Leben retten.

 

Die AED-Geräte sind wie folgt stationiert:

Der Defibrillator ermöglicht es auch einem Laienhelfer, professionelle erste Hilfe bei einem Herznotfall zu leisten.

 

Hier finden Sie eine schweizweite Übersicht: https://defikarte.ch/

 



SeitenanfangDigitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht

Publikationsdatum: 05.01.2022

Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.

Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:

Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.



SeitenanfangNotfalltreffpunkt

Publikationsdatum: 19.07.2021

Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.

Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.

 

Zur Erinnerung:

In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.



SeitenanfangEinhaltung der Ruhezeiten

Publikationsdatum: 12.05.2021

In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhe­zei­ten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.

 

Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhe­zei­ten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:

 

 

§ 8

Lärmschutz

1     Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärm­inten­siven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Ein­satz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Drin­gende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet.

2     Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärm­schutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr).

3     An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen ver­bo­ten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt.

 

 

§ 9

Nachtruhestörung

In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms ver­boten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, drin­gende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärt­ne­rei­betriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden.



SeitenanfangÄrztliche Notrufnummer 0900 401 501

Publikationsdatum: 03.02.2021

Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:

 

Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.

 

Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.

 

Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.

 

Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.

 

Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.

 

Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.