Aktuelles aus der Ratsstube / Verwaltung
Archiv
Publikationen
Baubewilligungen
Sperrung Industriestrasse
Publikationsdatum: 16.11.2023
Die Industriestrasse in Mägenwil ist von Höhe Einmündung Alte Bruggerstrasse bis Einmündung Almuesenacherstrasse aufgrund eines Böschungsabrisses zurzeit gesperrt. Die Zufahrt zu der Golf Driving Range Anlage ist von Osten her gewährleistet.
Heute Morgen konnte ein Augenschein mit Betreiberin, Ingenieuren, Gemeindewerken und Vertretern des Gemeinderates stattfinden.
Es wurde beschlossen, einen provisorischen Bypass zu erstellen, damit die Industriestrasse wieder befahren werden kann. Zurzeit wird damit gerechnet, dass die Erstellung des Bypasses rund zwei Wochen dauern wird. Bis das neue Umfahrungsstück in Betrieb genommen werden kann, muss die Industriestrasse auf dem obgenannten Abschnitt gesperrt bleiben, damit die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet werden kann.
Betreiberin und Gemeinderat arbeiten mit Hochdruck, damit die Verkehrsbehinderung schnellstmöglich beseitigt werden kann.
Winterdienst
Publikationsdatum: 14.11.2023
Nach Möglichkeit wird der Umwelt zuliebe wiederum sparsam gesalzen. In erster Linie werden die Schul- und Hauptverkehrswege bedient und danach in einem bestimmten Turnus das restliche Gemeindegebiet. Ebenfalls werden ebene Strecken nicht schwarz geräumt, sondern prioritär Steigungen und Einmündungsbereiche in andere Strassen.
Damit die Schneeräumung ohne Probleme vollzogen werden kann, sind die Strassen und Gehwege von parkierten Fahrzeugen freizuhalten.
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis, dass die Räumung auf dem weitläufigen Gemeindegebiet nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Die personellen und technischen Mittel sind beschränkt.
Fragen beantworten Ihnen die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil gerne unter Telefon 062 896 22 00.
Parkieren im Kreuzungsbereich / Sichtzonen
Publikationsdatum: 14.11.2023
Das Parkieren auf der Strasse im Kreuzungsbereich ist verboten und die Sichtzonen sind entsprechend zu beachten. Zudem ist das Parkieren auf Strassen aus der Sicht des Winterdienstes generell sehr hinderlich. Um Schäden an parkierten Autos durch den Winterdienst zu vermeiden, sollten die Fahrzeuge nicht am Strassenrand, sondern auf privaten Parkplätzen abgestellt werden.
Mögliche Strom- und Gas-Mangellage im kommenden Winter
Publikationsdatum: 14.11.2023
Ablesung der Stromzähler
Publikationsdatum: 14.11.2023
Im Dezember findet wiederum die jährliche Ablesung der Stromzähler statt.
Der Ableser, Herr Kurt Leutert, ist mit einer AEW-Leuchtjacke ausgerüstet und wird die Ablesungen wie bisher an den Fassadenkästen vornehmen.
Mieterinnen und Mieter werden gebeten, bei einem Wegzug oder Umzug Herrn Kurt Leutert frühzeitig unter 079 334 04 36 für die Ablesung der Stromzähler aufzubieten. Bei einem Eigentümerwechsel ist Herr Leutert ebenfalls rechtzeitig zu orientieren.
Zählerablesung im Versorgungsgebiet der IBB
Publikationsdatum: 14.11.2023
Ab Freitag, 1. Dezember 2023 bis Samstag, 20. Januar 2024 wird die IBB in Mägenwil die Zählerstände für das Erdgas ablesen.
Die Ablesungen erfolgen Montag bis Freitag tagsüber und während den frühen Abendstunden, samstags nur tagsüber. Bitte ermöglichen Sie den Ableserinnen und Ablesern, welche sich ausweisen werden, den Zugang zum Zähler.
Es ist auch möglich, die Zählerstände selbst abzulesen. Eine Anleitung und das Meldeformular finden Sie unter www.ibbrugg.ch/zaehlerstand.
IBB Energie AG, Kundenberatung Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg
E-Mail: kundenberatung@ibbrugg.ch
Einstellung des Verkaufs von SBB-Tageskarten
Publikationsdatum: 14.11.2023
Die Gemeinden Mägenwil und Wohlenschwil haben bisher 2 "Tageskarten Gemeinde" (SBB-Generalabonnemente) der 2. Klasse angeboten.
Ab 2024 sind die SBB-Gemeinde-Tageskarten nicht mehr erhältlich. Der Gemeinderat wurde im Frühjahr über das Nachfolgeprodukt „Spartageskarte Gemeinde“ informiert. Ausgegeben wird die Karte neu als personalisiertes Mobile- oder Papierticket, mit einem schweizweiten Kontingent in zwei Preisstufen.
Der Gemeinderat hat entschieden, auf den Verkauf der "Spartageskarte Gemeinde" zu verzichten, da das neue Angebot zu einem Mehraufwand auf der Gemeindekanzlei führt und die angebotene Provision die Personalkosten nicht decken wird.
Der Verkauf der SBB-Tageskarten bei der Gemeindekanzlei Mägenwil wird somit per 6. Dezember 2023 eingestellt.
Unter www.spartageskarte-gemeinde.ch werden ab 11. Dezember 2023 die Verfügbarkeiten der Spartageskarten und die teilnehmenden Gemeinden/Städte ersichtlich sein.
Erinnerung Krankenkassenprämienverbilligung 2024 / Onlinerechner / Codebestellung
Publikationsdatum: 14.11.2023
Über den Online-Rechner können Sie prüfen ob Sie für das Jahr 2024 potenziell Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben. Der Online-Rechner eruiert anhand der eingegebenen Haushaltskonstellation und der ausgefüllten Steuerfaktoren, wo die Einkommensgrenze für diesen Haushalt liegt und ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung bestehen könnte.
Wer bisher nicht automatisch mit einem Code bedient wurde, aber möglicherweise Anspruch hat, muss sich selber aktiv um einen Antragscode kümmern. Codebestellungen sind über die Website www.sva-ag.ch/pv möglich.
Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2023 verwirkt ein möglicher Anspruch!
Brennholzbestellungen
Publikationsdatum: 14.11.2023
Bald kommt wieder die Zeit, wo die Cheminées in Betrieb genommen werden. Haben Sie noch genügend Brennholz?
Brennholz trocken (ofenfertig, gesägt, gespalten) sowie Brennholz frisch (Länge 1 Meter) kann auf der Website des Forstbetriebes Birretholz oder direkt beim Förster telefonisch (Telefon 056 225 22 31) oder per E-Mail markus.luethy@ag.ch bestellt werden.
Voranzeige Weihnachtsbaumverkauf
Publikationsdatum: 14.11.2023
Die traditionellen Weihnachtsbaumverkäufe der Familien Savoldi und Geissmann finden dieses Jahr vom 14. - 16. Dezember 2023 statt. Bei Familie Geissmann kann ab 1. Advent gemäss Beschreibung vor Ort (Gebiet Eichstel) ein Weihnachtsbaum vorreserviert werden.
Genauere Infos folgen im nächsten Mitteilungsblatt.
Forderungen gegenüber der Gemeinde
Publikationsdatum: 14.11.2023
Forderungen des Rechnungsjahres 2023 gegenüber der Gemeinde Mägenwil aus Lieferungen, Kommissionstätigkeiten, Nebenbeamtungen usw. wollen Sie bitte der Abteilung Finanzen unter Beilage eines Einzahlungsscheines oder unter Angabe eines Auszahlungskontos bis spätestens Donnerstag, 30. November 2023 in Rechnung stellen.
Die Spesenansätze betragen:
Fr. |
60.00 |
Abendsitzung (ab 1 Std.) |
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Fr. |
50.00 |
Tagessitzung (bis 2 Std.) |
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Fr. |
105.00 |
½ Tag |
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Fr. |
210.00 |
1 Tag |
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Fr. |
40.00 |
Präsidenten und Aktuare von Kommissionen (zusätzlich zum Sitzungsgeld) |
|
Fr. |
0.80 |
pro km (falls das Auto wirtschaftlicher ist als die Bahn) |
Spesen/Sitzungsgelder ab Dezember 2023 sind im Jahr 2024 abzurechnen.
Abteilung Finanzen
Asylbewerberfamilien
Publikationsdatum: 31.10.2023
Zwei Familien mit je zwei Kindern sind am 12. und 18. Oktober aus kantonalen Asylunterkünften nach Mägenwil disloziert. Die Familien haben die für sie bereitgestellten Wohnungen bezogen.
Zwei der Kinder besuchen den Kindergarten und die Primarschule. Dies bedeutet, dass auch die Lehrpersonen ein weiteres Mal gefordert sind, damit den Kindern trotz sprachlicher Barrieren ein guter Start gelingt. Innerhalb der nächsten Wochen werden wir nach Bereitstellung einer weiteren Wohnung nochmals eine Familie, wenn möglich mit drei Kindern aufnehmen.
Per 18. Oktober 2023 haben wir 25 AsylbewerberInnen die in Mägenwil wohnen und somit unser Kontingent (22 Personen per 1.8.) erfüllt. Auch wenn die Zahl der Aufzunehmenden bis Ende Jahr erfahrungsgemäss nochmals anwachsen wird, werden wir die Aufnahmepflicht erfüllen.
Dass diese Zahlen einigen von uns Angst machen und auch Bedenken geäussert werden, ist verständlich. Alle in diesen Prozess involvierten Personen (Schulleitung, Lehrpersonen, Betreuer, Dolmetscher, Gemeindeangestellte und Gemeinderat) geben ihr Bestes, damit eine Integration gelingt.
Unsere neuen Mitbürger werden vor allem zu Beginn engmaschig betreut. Dies ist gerade am Anfang sehr zeitintensiv, doch der Aufwand lohnt sich für alle Beteiligten. Der Weg sich in einem fremden Land mit anderer Kultur zurecht zu finden, Deutsch zu lernen, eine Ausbildung zu absolvieren, einen Job und Freunde zu finden, ist nicht einfach. Oft ist es für mich als Betreuerin ad interim und Gemeinderätin ein Balanceakt. Ich stelle in Absprache mit meinen Ratskollegen und -kollegin die Regeln für ein Leben miteinander auf, immer im Einklang mit dem schweizerischen Asylgesetz. Das verständlich Machen und Durchsetzen gestaltet sich mal einfacher und mal schwieriger. Es gibt viele wertvolle Begegnungen die ich nicht missen möchte, aber auch Momente des Frustes in denen ich mich mit Intoleranz und Unverständnis konfrontiert sehe.
Dies gilt es auszuhalten und nach gangbaren Lösungen zu suchen, aber es muss immer ganz klar sein, wer der Chef ist.
Marlène Fehlmann, Gemeinderätin
Prämienverbilligung: Erstmalige Durchführung automatisierter Nachkontrollen
Publikationsdatum: 18.10.2023
2022 bezogen über 170’000 Aargauerinnen und Aargauer Prämienverbilligung im Umfang von knapp 370 Millionen Franken. Das digitale und automatisierte Verfahren hat sich bewährt und wird nun weiter ausgebaut: Im Herbst 2023 finden erstmals automatisierte Nachkontrollen statt. Damit erfüllt die SVA Aargau den Auftrag des kantonalen Gesetzgebers.
In einem automatisierten Verfahren prüft die SVA Aargau die ausgerichtete Prämienverbilligung an-hand der mittlerweile rechtskräftigen Steuerveranlagungen für die jeweiligen Prämienverbilligungs-jahre. Wer eine Verbesserung des Vermögens oder des Einkommens nicht gemeldet hat, wird vom Krankenversicherer eine entsprechende Rückforderung erhalten. Vorab haben die betroffenen Personen 30 Tage Zeit, um die festgestellten Abweichungen zu erklären und einen Einwand gegen die Rückforderung zu erheben. Der Einwand kann online mit wenigen Klicks eingereicht werden. Wird kein Einwand erhoben, verschickt die SVA Aargau die Verfügung und informiert den Krankenversicherer über die Rückforderung.
Mit der automatisierten Nachkontrolle erfüllt die SVA Aargau einen gesetzlichen Auftrag. Verstösse gegen die Meldepflicht können zu Bussen führen.
Die automatisierte Nachkontrolle wird etappenweise eingeführt, damit mit dem neuen Verfahren Erfahrungen gesammelt werden können.
Meldepflicht der Leistungsbeziehenden
Wer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf Prämienverbilligung. Im ver-gangenen Jahr traf dies auf rund jede fünfte im Kanton Aargau wohnhafte Person zu. Der Regierungsrat legt jährlich die Parameter fest, die für einen Anspruch auf Prämienverbilligung erfüllt sein müssen. Massgebend zur Beurteilung des Leistungsanspruchs ist jeweils die definitive Steuerveranlagung von vor drei Jahren. Wenn sich das Einkommen oder das Vermögen im Verhältnis zu dieser Steuerveranlagung massgeblich ändert, müssen die Leistungsbeziehenden dies der SVA Aargau melden (Meldepflicht). Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage wird dann der Leistungsanspruch neu berechnet. Zu viel bezogene Prämienverbilligung muss die versicherte Person dem Krankenversicherer zurückzahlen.
Änderungen einfach online melden
Änderungen der finanziellen oder persönlichen Situation können der SVA Aargau mit einem Onlineformular unter www.sva-ag.ch/aenderungsantrag unkompliziert mitgeteilt werden. Dies unterstützt die bestehende Meldedisziplin der Leistungsbeziehenden zusätzlich. Jährlich nimmt die SVA Aargau rund 30’000 Neuberechnungen aufgrund von Änderungsmeldungen vor.
Eine Übersicht über die persönlichen oder finanziellen Veränderungen, die den Leistungsanspruch auf Prämienverbilligung beeinflussen können, steht unter www.sva-ag.ch/veraenderungen zur Verfügung.
Versand der neuen Jodtabletten
Publikationsdatum: 18.10.2023
Zwischen Mitte Oktober und Mitte November 2023 verteilt der Bund im Umkreis von 50 km um die Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB Tabletten) an die Bevölkerung. Alle Einwohnerinnen und Einwohner im Verteilgebiet, d.h. auch in Mägenwil, erhalten per Post eine Packung Jodtabletten – vorsorglich und gratis.
Warum werden die Jodtabletten verteilt?
Bei einem schweren Kernkraftwerkunfall kann unter anderem radioaktives Jod in die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an. Jodtabletten verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse. Wichtig: Die Jodtabletten sind eine vorsorgliche Massnahme. Sie sind für den Notfall bestimmt und dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden! Im Ereignisfall wird die Bevölkerung entsprechend alarmiert und informiert.
Wer erhält die Jodtabletten?
Die Jodtabletten werden alle zehn Jahre an die Bevölkerung im Umkreis von 50 km eines Schweizer Kernkraftwerks verteilt. Es werden bewusst mehr Tabletten verteilt, als für eine Person nötig sind, damit im Notfall auch Angehörige oder Besuch versorgt werden können, die keine Jodtabletten erhalten haben oder dabeihaben. In den Gebieten ausserhalb des 50-Kilometer-Bereichs lagern die Kantone genügend Jodtabletten, um die Bevölkerung falls nötig rechtzeitig damit versorgen zu können.
Was tun mit den alten Jodtabletten?
Seit rund 10 Jahren werden die Jodtabletten in einer violetten Packung verteilt, zuvor wurden sie in einer roten Packung verteilt. Diese alten Jodtabletten können Sie einfach in einer Apotheke oder Drogerie abgeben.
Was tun, wenn jemand keine Jodtabletten erhalten hat?
Falls Sie Ende November 2023 keine Jodtabletten erhalten haben, können Sie auf der Gemeindeverwaltung einen Bezugsschein abholen. Mit dem Bezugsschein können Sie Jodtabletten gratis in einer Apotheke oder Drogerie im Verteilgebiet beziehen.
Weitere Informationen unter: www.jodtabletten.ch
Hotline 0848 44 22 00
Haben Sie Fragen zur Tablettenverteilung?
Vom 2. Oktober bis zum 2. Dezember 2023 steht die «Jodtabletten-Hotline» zur Verfügung:
Montag bis Samstag, 08.00–18.00 Uhr
Krankenkassenprämienverbilligung 2024
Publikationsdatum: 18.10.2023
Die SVA Aargau bedient auch dieses Jahr wieder potenziell anspruchsberechtigte Personen automatisch mit einem Anmeldecode. Der Postversand erfolgt in Tranchen und wird nach den Sommerferien bis am 30. September 2023 durchgeführt. Während dieser Zeit sind noch keine Codebestellungen möglich. Ein potenzieller Anspruch wird anhand der Steuerveranlagung 2021 ermittelt (PV-Anspruchsjahr minus drei Jahre). Ist diese noch nicht rechtskräftig oder infolge späteren Zuzuges in den Kanton Aargau nicht vorhanden, erfolgt keine automatische Zustellung eines Anmeldecodes.
Ab Oktober 2023 sind Codebestellungen über die Website (www.sva-ag.ch) möglich. Wer bis dann noch keinen Anmeldecode erhalten hat, kann bis spätestens Dezember 2023 einen solchen online bestellen. Die Anmeldung ist bis spätestens 31. Dezember 2023 vorzunehmen.
Termine Prämienverbilligung 2024
Wir möchten an dieser Stelle nochmals betonen, dass eine automatische Zustellung des Anmeldecodes nur erfolgt, wenn aufgrund der Daten des Steuerjahres 2021 ein Anspruch vermutet wird. Wer bis Anfang Oktober 2023 nicht automatisch mit einem Code bedient wird, muss sich selber aktiv um einen Antragscode kümmern.
Nach Ablauf der Anmeldefrist Ende Dezember 2023 verwirkt ein möglicher Anspruch.
Wer zu Hause keinen Internetzugang hat oder Hilfe bei der Antragsstellung benötigt, kann sich bei der SVA-Zweigstelle Mägenwil melden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung. Bitte bringen Sie bei der Vorsprache am Schalter das Schreiben der SVA Aargau mit dem Anmeldecode mit. Dieser wird für die Anmeldung dringend benötigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die SVA-Zweigstelle, Tel. 062 889 89 39 oder die SVA Aargau, Tel. 062 837 89 57 (nachmittags) gerne zur Verfügung.
Anpassung Polizeireglement
Publikationsdatum: 13.10.2023
Die Gemeinderäte sämtlicher 10 Polizeigemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal haben einer von der Repol-Kommission beantragten Reglementsanpassung zur Konkretisierung der Leinenpflicht am Wald und am Waldrand einstimmig zugestimmt. An besagten Stellen gilt die Leinenpflicht basierend auf § 21 Abs. 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (AJSV) lediglich während der offiziellen Brut- und Setzzeit vom 01. April bis 31. Juli.
Nebst der Konkretisierung der Leinenpflicht im Wald und am Waldrand wurde ebenso eine leichte Anpassung im Absatz 3 vorgenommen (Bisher: Hilfshunde «Le Copain», neu Assistenzhunde).
Für das übrige Gebiet sämtlicher Polizeigemeinden der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal (ausserhalb des Waldes) ist § 5 Abs. 3 des Hundegesetzes massgebend, wonach es den Gemeinden offensteht, Hundeverbotszonen zu bezeichnen und eine örtlich beschränkte Leinenpflicht vorzusehen. Von dieser Möglichkeit haben die Polizeigemeinden per Einführung des Polizeireglements im Jahr 2009 Gebrauch gemacht. Die im Polizeireglement vom 01. Mai 2009 enthaltene Bestimmung (§ 30 Abs. 2) statuiert nicht eine generelle Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern enthält eine differenzierende Regelung. Die Gemeinderäte der 10 Polizeigemeinden halten an dieser differenzierenden Regelung fest.
Der betreffende Paragraph im Polizeireglement der Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil lautet mit Gültigkeit ab 01. November 2023 wie folgt:
§ 30 Hundehaltung |
1 Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
2 Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, auf Kinderspielplätzen sowie in den Grundwasserschutzzonen S1 und S2 müssen die Hunde an der Leine geführt werden.
2bis Im Wald und am Waldrand gilt das übergeordnete kantonale Jagdrecht.
3 Das Mitführen von Hunden in Friedhöfen und in öffentlichen Gebäuden ist verboten (ausgenommen Blindenhunde, Polizeihunde und Assistenzhunde). Der Gemeinderat kann Ausnahmen bewilligen. |
Pilzkontrollzeiten Sommer/Herbst 2023
Publikationsdatum: 21.08.2023
Margaretha Strebel-Fruet, Käsereiweg 1 5522 Tägerig, Tel. 056 491 12 67 (gegenüber Post) |
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Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag: 16.30 - 17.30 Uhr | |||
Ausserhalb der Kontrollzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte orientieren Sie sich über die Kontrollzeiten, bevor Sie Pilze suchen gehen! |
Kindervelos für Flüchtlingskinder gesucht
Publikationsdatum: 11.07.2023
Für eine Flüchtlingsfamilie sind wir auf der Suche nach Kindervelos für ein 11-jähriges Mädchen und zwei Jungen, 5 und 9-jährig. Falls Sie ein unbenutztes, fahrtaugliches Kindervelo zu Hause haben, welches Sie der Gemeinde gratis oder zu einem günstigen Preis abgeben könnten, melden Sie sich bitte bei Frau Marlène Fehlmann, Gemeinderätin Ressort Soziales, Tel. 079 649 05 84 oder E-Mail.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.
Lehrabschluss in der Gemeindeverwaltung Mägenwil
Publikationsdatum: 05.07.2023
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Frau Sarina Fuhrer, hat ihre kaufmännische Lehre an der Kaufmännischen Berufsschule Baden erfolgreich abgeschlossen und den Fähigkeitsausweis erworben. Sie wird ihre dreijährige Ausbildung zur Kauffrau in Mägenwil Anfang August 2023 abschliessen. Sarina Fuhrer wird nahtlos bei einer anderen Gemeinde als Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen zu wirken beginnen.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung gratulieren Frau Fuhrer herzlich zum erfolgreichen Lehrabschluss und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen Werdegang und für die Zukunft alles Gute. |
Jugenfest 2024
Publikationsdatum: 15.05.2023
Gründung Ortsplanungskommission
Publikationsdatum: 04.05.2023
Anlässlich der Wintergemeindeversammlung 2022 hat der Souverän in Mägenwil den Verpflichtungskredit für die Gesamtrevision der BNO gesprochen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wurde die Bevölkerung dazu aufgerufen, in der Ortsplanungskommission, welche zusammen mit dem Gemeinderat die BNO-Revision erarbeitet, mitzuwirken. Erfreulicherweise haben sich rund 20 Interessentinnen und Interessenten gemeldet! Aus diesen 20 "Bewerbungen" konnten 8 Personen gefunden werden, welche die Bevölkerung betreffend Alter, Ausbildung, Beruf und Interessen bestmöglich widerspiegeln. Der Gemeinderat freut sich auf die Zusammenarbeit! Die erste Sitzung soll noch vor den Sommerferien durchgeführt werden.
Gesucht: Asylbewerber-Betreuung
Publikationsdatum: 26.04.2023
Sie sind die erste Anlaufstelle für die Asylbewerber in Zusammenarbeit mit der Ressortleitung und der Gemeindeverwaltung. Sie kümmern sich um die Schutzsuchenden und nehmen ihre Anliegen und Bedürfnisse in Zusammenhang mit der Unterbringung auf. Voraussetzung ist nebst administrativem Flair auch handwerkliches Geschick und Flexibilität. Der bezahlte, zeitliche Aufwand beträgt im Jahresdurchschnitt ca. 10 Stellenprozente. Je nach Flüchtlingssituation und ihren Fähigkeiten kann das Pensum variieren.
Bei Interesse bitte melden bei: marlene.fehlmann@maegenwil.ch
Rechnungsabschluss 2022 – Positives Ergebnis
Publikationsdatum: 05.04.2023
Die Abteilung Finanzen hat die Jahresrechnung 2022 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Mägenwil abgeschlossen. In diesem Jahr erfolgte der Abschluss erstmals mittels, oder trotz, neuer Software. Erfreulicherweise konnte bei der Einwohnergemeinde ein Ertragsüberschuss von rund Fr. 1.7 Mio. erzielt werden. In Anbetracht des budgetierten Aufwandüberschusses von rund Fr. 300‘000 ist dies äusserst erfreulich.
Die Steuererträge der natürlichen Personen (Einkommens- wie auch Vermögenssteuer) für das Rechnungsjahr schlossen praktisch mit einer Punktlandung (Fr. 70'000 über Budget) ab. Erfreulicherweise resultierte bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen ein Plus von Fr. 795'000 gegenüber den budgetierten Fr. 1.1 Mio., wobei es hier noch nachträglich zu erheblichen Veränderungen kommen kann, sobald die definitiven Veranlagungen erlassen sind. Massiv zu Buche schlagen auch die Mehreinnahmen aus Steuernachträgen der Vorjahre (Einkommens- wie Vermögenssteuer natürliche Personen) mit Fr. 700'000 über dem Budget. Erfreulicherweise konnte auch der Quellensteuerertrag um einen Drittel höher als budgetiert (Fr. 70'000) verbucht werden. Wie immer waren die Sondersteuererträge (Grundstückgewinnsteuern, Erbschaftssteuern, etc.) kaum zu budgetieren, umso erfreulicher konnte auch hier das Budget um Fr. 126'000 übertroffen werden.
Aufwandseitig ist positiv zu erwähnen, dass der definitive Gemeindebeitrag 2021 für Lehrpersonen um Fr. 44'000 unterschritten wurde und auch der Nettoaufwand im Bereich Sozialhilfe konnte um Fr. 95'000 untertroffen werden. Leider fielen die Gesundheitskosten mit Fr. 500'000 über ein Drittel höher aus, als budgetiert. Dies ist vor allem auf die Mehraufwendungen für die Pflegefinanzierung und Spitex zurückzuführen.
Das positive Ergebnis der Einwohnergemeinde ist durchaus erfreulich. Es muss jedoch festgehalten werden, dass ohne die Erträge aus den Vorjahren sowie die massiven Mehrerträge durch die Gewinnbesteuerung von juristischen Personen ein deutlicher Aufwandüberschuss hätte ausgewiesen werden müssen.
Ergebnisse der Spezialfinanzierungen:
Wasserwerk | Aufwandüberschuss Fr. 82'737.58 (Budget Fr. 99'100.00) |
Abwasserbeseitigung | Aufwandüberschuss Fr. 78'881.33 (Budget Fr. 102'700.00) |
Abfallwirtschaft | Aufwandüberschuss Fr. 17'504.26 (Budget Fr. 12’100.00) |
Die Ortsbürgerrechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 41'982.62, budgetiert war ein Aufwandüberschuss von Fr. 49’070.00. Auf der Ertragsseite sind das formidable Ergebnis des Forstes sowie die Neubewertung der Liegenschaften zu erwähnen. Da die Albert Saxer-Stiftung die Kosten für den Seniorenausflug zur Feier ihres Jubiläums gänzlich übernommen hat, fiel auch der Aufwand geringer aus als budgetiert.
Steuerabschluss 2022
Publikationsdatum: 20.02.2023
Im Rechnungsjahr 2022 wurden 5,617 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,481 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2022 und Fr. 1'136 Mio. Franken auf Nachträge aus den Vorjahren.
Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2022, dem Budget 2022 und der Rechnung 2021:
Rechnung 2022 | Budget 2022 |
Abweichung RG/VA |
(Rechnung 2021) | |
CHF | CHF | CHF | CHF | |
Steuerfuss | 113 % | 108 % | ||
Einkommens- und Vermögenssteuern |
5'617'829.00 | 4'840'000.00 | 777'829.00 | 4'712'571.50 |
Quellensteuern | 255'110.10 | 185'000.00 | 70'110.10 | 241'604.15 |
Aktiensteuern | 1'895'322.95 | 1'100'000.00 | 795'322.95 | 1'701'681.20 |
Nach- und Strafsteuern |
1'068.00 | 5'000.00 | -3'932.00 | 1'761.45 |
Grundstück- gewinnsteuern |
210'792.00 | 100'000.00 | 110'792.00 | 57'368.70 |
Erbschafts- und Schenkungssteuern |
28'226.45 | 10'000.00 | 18'226.45 | 0.00 |
Total | 8'008'348.50 | 6'240'000.00 | 1’768'348.50 | 6'714'987.00 |
Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 26‘642.80 (Budget Fr. 40'000.00).
Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2022 Fr. 1’114‘657.45 (Vorjahr Fr. 784‘362.49). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 19.8 % (Vorjahr 16.6 %).
Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 45 % provisorisch und 55 % definitiv veranlagt.
Ergänzungsleistungen / Höhere Nebenkosten wegen steigender Energiekosten
Publikationsdatum: 10.10.2022
Die Heiz-/Nebenkosten werden in diesem Winter wegen der steigenden Energiekosten wahrscheinlich bei vielen Mieterinnen und Mietern höher ausfallen. In der EL-Berechnung berücksichtigt werden der Mietzins und die Nebenkosten (Akontozahlungen) gemäss Mietvertrag. Fallen die effektiven Nebenkosten höher aus, wird die Differenz in der Regel mit der jährlichen Schlussabrechnung in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten können in der EL-Berechnung nicht berücksichtigt werden.
EL-Versicherten wird deshalb empfohlen, die monatlichen Akontozahlungen für die Nebenkosten mit der Vermieterschaft prüfen und allenfalls erhöhen zu lassen. Eine allfällige Mietvertragsänderung können der SVA Aargau zur Prüfung der EL-Berechnung eingereicht werden. Die Anpassung der EL-Berechnung erfolgt auf den Zeitpunkt der Mietvertragsänderung, frühestens jedoch ab Eingang der Meldung. Bitte beachten Sie auch, dass die Mietkosten nur bis zu einem Mietzinsmaximum in der EL-Berechnung berücksichtigt werden können.
Erinnerung: AED-Gerät (Defibrillator)
Publikationsdatum: 10.10.2022
In der Gemeinde Mägenwil stehen der Bevölkerung im Notfall mehrere AED-Geräte (automatische externe Defibrillatoren) zur Verfügung. Diese Geräte kommen bei einem Kreislaufstillstand zum Einsatz und können zusammen mit der CPR (Herz-Lungen-Wiederbelebung) Leben retten.
Die AED-Geräte sind wie folgt stationiert:
- Gewerbepark, Hintermättlistrasse 1 (Haupteingang, nach Brandschutztüre rechts, zugänglich Mo-Fr 07.00 – 18.00 Uhr)
- Pflegewohnung Schlossblick, Alte Bruggerstrasse 16 (zugänglich rund um die Uhr)
- Schulanlage Oberfeld, Schulweg 1 (Beim Eingang Links, zugänglich Mo-Fr während Schulbetrieb)
- Doppelturnhalle, Dorfplatz 1 (Sanitätszimmer, zugänglich Mo-Fr während Turnbetrieb)
- Postlogistics AG, Almuesenacherstrasse 6 (Haupteingang Zugang Wareneingang, zugänglich Mo-Fr von 07.00 -18.00 Uhr)
Der Defibrillator ermöglicht es auch einem Laienhelfer, professionelle erste Hilfe bei einem Herznotfall zu leisten.
Hier finden Sie eine schweizweite Übersicht: https://defikarte.ch/
Digitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht
Publikationsdatum: 05.01.2022
Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.
Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:
- Anmeldung Firmengründung und Selbständigkeit à www.sva-ag.ch/gt
- Anmeldung Personal im Haushalt und Liegenschaftsverwaltung à www.sva-ag.ch/hd
- Anmeldung für Nichterwerbstätige à www.sva-ag.ch/anmeldung-ne
Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.
Notfalltreffpunkt
Publikationsdatum: 19.07.2021
Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.
Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.
Zur Erinnerung:
In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.
Einhaltung der Ruhezeiten
Publikationsdatum: 12.05.2021
In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhezeiten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.
Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhezeiten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:
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§ 8 |
Lärmschutz |
1 Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet. 2 Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärmschutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr). 3 An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt. |
§ 9 |
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Nachtruhestörung |
In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms verboten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, dringende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden. |
Ärztliche Notrufnummer 0900 401 501
Publikationsdatum: 03.02.2021
Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:
Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.
Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.
Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.
Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.
Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.
Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.