Aktuelles aus der Ratsstube / Verwaltung
Archiv
Publikationen
Baubewilligungen
Schutzsuchende aus der Ukraine
Publikationsdatum: 12.05.2022
Auf der Gemeinde Mägenwil haben sich weitere Schutzsuchende aus der Ukraine angemeldet. Zurzeit sind 7 Personen in privaten Haushalten untergebracht. 6 davon haben den Schutzstatus S bereits erhalten, eine Person durchläuft noch den Registrations- und Anmeldeprozess beim Staatssekretariat für Migration.
Der Gemeinderat heisst die schutzsuchenden Ukrainerinnen und Ukrainer herzlich willkommen und dankt den privaten Gastfamilien für ihr Engagement.
Grüngutabfuhr von Astmaterial
Publikationsdatum: 09.05.2022
Am Montag, 16. Mai 2022, ab 08.00 Uhr, wird das Astmaterial mittels eines Krans ungehäckselt auf eine Lastwagenbrücke (Container) geladen und abgeführt.
Das Schnittgut von Bäumen und Sträuchern bis max. 30 cm Durchmesser ist, wie gewohnt, jeweils auf den Gebäudevorplätzen entlang der Strassen bereitzustellen. Das Schnittgut muss geordnet deponiert werden. Ungeordnete Stapel werden nicht entsorgt.
Hinweis: Je nach Anfallmenge von Astmaterial dauert die Abfuhr 2 Tage, d.h. das restliche Astmaterial wird am Dienstag, 17. Mai 2022, abgeführt.
Auffahrt/Fronleichnam / Öffnung Gemeindeverwaltung
Publikationsdatum: 09.05.2022
Die Büros der Gemeindeverwaltung bleiben an Auffahrt, 26. Mai 2022, und Freitag, 27. Mai 2022, geschlossen.
Ebenso bleiben die Büros an Fronleichnam, 16. Juni 2022, und Freitag, 17. Juni 2022, geschlossen.
Bei Todesfällen erreichen Sie das Bestattungsamt unter ( 079 618 28 98 (Matthias Däster, Gemeindeschreiber) oder ( 056 610 10 45 (Monika Flückiger, Gemeindeschreiber-Stv.).
Abgabe der Steuererklärungen, Steuerperiode 2021
Publikationsdatum: 09.05.2022
Viele Steuerpflichtige haben ihre Steuererklärung 2021 bereits eingereicht. Vielen Dank für die Mitarbeit!
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen, Steuerperiode 2021, ist am 31. März 2022 (Frist für Selbständige und Landwirte: 30. Juni 2022) abgelaufen. Die säumigen Steuerpflichtigen (ohne Fristverlängerung) werden aufgefordert, die ausgefüllten und unterzeichneten Formulare bis spätestens Ende Juni 2022 der Abteilung Steuern einzureichen.
Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen 2021 werden im Juli 2022 Mahnungen, mit einer Mahngebühr von Fr. 35.00 (2. Mahnung Fr. 50.00) zugestellt.
Sollten wichtige Gründe für das Nichteinhalten der Eingabefrist bzw. der Eingabe bis spätestens 30. Juni 2022 vorliegen, so ist bei der Abteilung Steuern, um eine Fristerstreckung zu ersuchen. Sie können diese einfach übers *Internet www.ag.ch/efristerstreckung oder direkt bei der Abteilung Steuern (Tel. 062 889 89 59, E-Mail) beantragen.
*Bei der Fristerstreckung übers Internet benötigen Sie zur Identifikation und Sicherheit Ihren individuellen "Code", welcher auf der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt ist.
Zählung der leerstehenden Wohnungen
Publikationsdatum: 09.05.2022
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden jährlich mit der Zählung der leerstehenden Wohnungen. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, ihre Wohnungen und Einfamilienhäuser, welche am 1. Juni 2022 unbesetzt (aber bewohnbar) sind und zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden, der Gemeindekanzlei per E-Mail oder unter Telefon 062 889 89 39 bis am 31. Mai 2022 zu melden. Die Liegenschaftsverwaltungen werden durch die Gemeindekanzlei direkt angeschrieben.
Besten Dank für Ihre Mithilfe!
Kontrolle der Hausanschlüsse für Gas im IBB-Versorgungsgebiet
Publikationsdatum: 09.05.2022
Zur Sicherstellung einer zuverlässigen Gasversorgung kontrollieren die Rohrnetzmonteure der IBB Energie AG zwischen Mai und Dezember 2022 die Hausanschlüsse. Diese Arbeiten werden bei schönem Wetter ausgeführt. Die Monteure müssen für die Kontrollen die Privat-grundstücke betreten. Wir bitten Sie, ihnen freien Zugang zu gewähren. Bitte beachten Sie, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IBB ausweisen können. Wir danken für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Ihre Fragen zum Erdgasnetz sowie Auskünfte zur Kontrolle richten Sie bitte direkt an die IBB Energie AG, Tel 056 460 28 90 oder E-Mail.
Info-Abend für Gemeindeversammlungstraktanden
Publikationsdatum: 09.05.2022
Der Gemeinderat lädt am Montag, 30. Mai 2022, 19.30 Uhr, die interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger wiederum zu einem öffentlichen Informationsabend zu den anstehenden Traktanden der Sommergemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 ein.
In der Aula der Schulanlage Mägenwil werden die Traktanden erläutert und es besteht die Gelegenheit zur Fragestellung.
Der Gemeinderat hofft, Ihr Interesse an den Traktanden, Beschlüssen und Entscheidungen zu wecken und freut sich auf Ihre Teilnahme.
Traktanden Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2022
Publikationsdatum: 09.05.2022
- Protokoll
- Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2021
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2021
- Verschiedenes
Traktanden Ortsbürgergemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
Publikationsdatum: 09.05.2022
- Protokoll
- Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2021
- Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2021
- Verschiedenes
Seniorenanlass 2022
Publikationsdatum: 09.05.2022
Geschätzte Seniorinnen und Senioren
Die Albert-Saxer-Stiftung hat zur Feier ihres Jubiläums beschlossen, am Dienstag, 30. August 2022 einen Anlass für die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Mägenwil zu organisieren, die Einladung folgt separat. Der Gemeinderat verzichtet darum neuerlich auf die Durchführung des traditionellen Seniorenanlasses und freut sich, diesen im Jahr 2023 abzuhalten.
Der Albert-Saxer-Stiftung gebührt ein grosses "Dankeschön"; mit dem Seniorenanlass wird ein grosser Beitrag an ein aktives Dorfleben geleistet.
Mägenwiler Beteiligung am Solidaritätstag der Bezirksschule Mellingen-Wohlenschwil
Publikationsdatum: 04.05.2022
Die Bezirksschule Mellingen-Wohlenschwil führt seit über 20 Jahren den sogenannten Solidaritätstag durch. Die Jugendlichen leisten vergütete Arbeitseinsätze, der Verdienst geht zuhanden wohltätiger Projekte.
Am 9. Mai 2022 dürfen die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil auf die Unterstützung zweier Mägenwiler Schülerinnen zählen. Der Lohn geht vollumfänglich an ein Hilfsprojekt zugunsten der Ukraine.
Die Gemeindewerke freuen sich auf tatkräftige Mitarbeiterinnen und der Gemeinderat spricht den beiden herzlichen Dank für Ihren Einsatz aus!
Feuerungskontrolle an Ölfeuerungen Messperiode 2022
Publikationsdatum: 12.04.2022
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei (Gasheizungen nur noch alle 4 Jahre, ab 2019) Jahre amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Gemäss kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. Das heisst, dass in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 sämtliche Öl-Feuerungen gemessen werden müssen. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
Variante 1:
Messung durch die amtliche Feuerungskontrollstelle für Ölfeuerungen:
Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Tel. 056 496 12 12
- Messungen an Ölheizungen, 1-stufig bis kW 70 Fr. 92.10 inkl. 7,7 % MwSt.
- Messungen an Ölheizungen, 2-stufig ab kW 70 Fr. 104.60 inkl. 7,7 % MwSt.
Barzahlungsrabatt von Fr. 10.00
Variante 2:
Messung durch das Servicegewerbe
Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein.
Die Liste aller berechtigten Feuerungskontrolleure für den Kanton Aargau finden Sie wie folgt:
Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen, jedoch bis spätestens 31. Dezember 2022, mit einer Vignette versehen, an den amtlichen Feuerungskontrolleur Schnyder Kaminfeger GmbH, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, zuzustellen.
zuzustellen. Messungen, welche bis zum 31. Dezember 2022 nicht durchgeführt sind, werden kostenpflichtig durch den amtlichen Feuerungskontrolleur, Schnyder Kaminfeger GmbH nachgemessen.
Fragen im Zusammenhang mit der Feuerungskontrolle beantwortet Ihnen Herr Kurt Schnyder, Kaminfeger, unter 056 496 12 12.
Die diesjährige Feuerungskontrolle betrifft nur Ölheizungen, die nächste Feuerungskontrolle für Gasheizungen findet in Mägenwil 2024 statt.
Entrichtung der Hundetaxe 2022/2023
Publikationsdatum: 12.04.2022
Am 1. Mai 2022 werden die Hundetaxen für 2022/2023 fällig.
Für bereits bei der Gemeinde registrierte Hunde werden die durch den Regierungsrat festgelegten Taxen von Fr. 120.00 pro Hund für die Periode 2022/2023 per Rechnung eingefordert. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. Mitte Mai 2022, aufgrund der bei der Gemeindekanzlei geführten und mit der AMICUS-Datenbank abgeglichenen Hundeliste.
Personen, welche die Hundehaltung seit der letzten Registrierung aufgegeben haben, werden gebeten, dies der Gemeindekanzlei umgehend, falls nicht bereits erledigt, mitzuteilen, (E-Mail oder Telefon 062 889 89 39) und den Todesfall oder Halterwechsel des Hundes zusätzlich in der AMICUS-Datenbank zu mutieren.
Für Hunde (z.B. Blindenführhunde, Diensthunde im Einsatz), welche von der Hundetaxe befreit sind, ist der entsprechende Nachweis der Gemeindekanzlei vorzulegen, andernfalls muss die volle Taxe entrichtet werden. Hunde von Angehörigen privater Sicherheitsdienste sowie Sanitätshunde sind NICHT von der Hundetaxe befreit. Für diese Hunde ist die volle Hundetaxe zu bezahlen.
Informationen zur Steuererklärung 2021 / Prov. Steuerrechnung 2022
Publikationsdatum: 15.02.2022
Versand Steuererklärung 2021
In den letzten Tagen wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung (StE) 2021 zugestellt. Mithilfe des Programms EasyTax2021 geht das Ausfüllen einfacher. Das Programm kann im Internet ab sofort unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden.
Die Steuererklärung muss für unselbständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner bis am 31. März 2022 und für selbständig Erwerbende bis 30. Juni 2022 eingereicht werden. Allfällige Fragen beantwortet die Abteilung Steuern, Telefon 062 889 89 59.
Mahngebühren im Veranlagungsverfahren
Seit der Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision per 1. Januar 2019 werden Gebühren (1. Mahnung: Fr. 35.00, 2. Mahnung Fr. 50.00) für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben.
Keine Mahngebühren werden bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung erhoben. Ersuchen Sie daher, falls Sie die Einreichefrist nicht einhalten können, rechtzeitig bei der Abteilung Steuern (Tel. 062 889 89 50, E-Mail steueramt@maegenwil.ch oder übers Internet) um eine Fristerstreckung. Ebenfalls nicht gebührenpflichtig sind Mahnungen für Aktenergänzungen.
Fristerstreckungen übers Internet
Unter www.ag.ch/steuern oder über unsere Website www.maegenwil.ch (Online-Schalter, Rubrik Steuern) können Fristerstreckungen zur Abgabe der StE auch übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird bei der Kantonsseite der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Website mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich!
Zinsregelung für die Einkommens- und Vermögenssteuern
Jede Zahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet.
Für das Jahr 2022 beträgt der Vergütungs-Zinssatz 0,1 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Der Verzugszins beträgt 5,1 %.
Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern .
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Zu viel bezahlte Steuern werden, wenn möglich, direkt auf ein Konto zurück bezahlt. Zu diesem Zweck werden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder Postkonto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag bei der neuen Steuererklärung aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der StE bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Auszahlungscheck (ASR) weg.
Das betreffende Konto wird auch für die Rückerstattung zu viel bezahlter direkter Bundessteuern verwendet.
Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen
Aufgrund der Entwicklung in den abgelaufenen Steuerperioden und der Coronasituation werden die provisorischen Rechnungen 2022 analog 2021 fakturiert. Der Gemeindesteuerfuss für Mägenwil wurde für das Jahr 2022 von 108% auf 113% erhöht.
Die weiteren Steuerfüsse für 2022: Staatssteuer 112 % (wie bisher), Kirchensteuer römisch-katholisch 22 % (wie bisher), reformiert 20 % (wie bisher), und christ-katholisch 20 %
(wie bisher).
Steuerabschluss 2021
Publikationsdatum: 09.02.2022
Im Rechnungsjahr 2021 wurden 4,712 Mio. Franken an Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon entfielen 4,293 Mio. Franken auf das Steuerjahr 2021 und Fr. 419'600.00 auf Nachträge aus den Vorjahren.
Die Tabelle zeigt die einzelnen Steuerarten und einen Vergleich zwischen der Rechnung 2021, dem Budget 2021 und der Rechnung 2020:
Rechnung 2021 | Budget 2021 |
Abweichung RG/VA |
(Rechnung 2020) | |
CHF | CHF | CHF | CHF | |
Steuerfuss | 108 % | 108 % | ||
Einkommens- und Vermögenssteuern |
4'712'571.50 | 5'000'000.00 | -287'428.50 | 4'685'845.20 |
Quellensteuern | 241'604.15 | 160'000.00 | 81'604.15 | 188'979.10 |
Aktiensteuern | 1'701'681.20 | 1'000'000.00 | 701'681.20 | 1'095'455.90 |
Nach- und Strafsteuern |
1'761.45 | 5'000.00 | -3'238.55 | 7'565.85 |
Grundstück- gewinnsteuern |
57'368.70 | 100'000.00 | -42'631.30 | 22'800.00 |
Erbschafts- und Schenkungssteuern |
0.00 | 5'000.00 | -5'000.00 | 63'249.15 |
Total | 6'714'987.00 | 6'270'000.00 | 444'987.00 | 6'063'895.20 |
Die Steuerabschreibungen beliefen sich auf Fr. 50'840.30 (Budget Fr. 40'000.00).
Die Gemeindesteuerausstände betrugen per Ende 2021 Fr. 784'362.49 (Vorjahr Fr. 640'615.68). Die Ausstände in Prozenten zum Steuersoll lagen somit bei 16.6 % (Vorjahr 13.7 %).
Von den gesamten Steuerausständen (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) waren rund 53 % provisorisch und 47 % definitiv veranlagt.
Neue Führungsstrukturen Schule
Publikationsdatum: 05.01.2022
Die kommunale Führungsstruktur der Schulen im Aargau wurde nach dem Volksentscheid vom September 2020 neu organisiert. Die strategischen Aufgaben der Schulpflege wurden per 1. Januar 2022 dem Gemeinderat übertragen. Das Ressort Bildung innerhalb des Gemeinderates leitet Frau Tülin Hamurtekin (Stv. Marlène Fehlmann). Per 31. Dezember 2021 wurde die Schulpflege Mägenwil aufgelöst.
Die neue Führungsstruktur hat keine direkten Auswirkungen auf den Schulalltag. Anlaufstelle für alle Anliegen und Fragen im Zusammenhang mit der Schule bleibt in erster Linie die Klassenlehrperson, die Schulleitung oder die Schulverwaltung.
Die neue Führungsstruktur per 1. Januar 2022 setzt sich wie folgt zusammen:
- Hamurtekin Tülin, Gemeinderätin, Ressort Bildung
- Stebler Fabian, Schulleiter
- Hartmann Lotti, Schulsekretärin
Reduktion der Urnenöffnungszeit
Publikationsdatum: 05.01.2022
Immer mehr Stimm- und Wahlberechtigte nutzen die briefliche Stimmabgabe zur Teilnahme an den Wahlen und Abstimmungen. Nur noch einige wenige, d.h. ca. 15 - 30 Personen machen von der persönlichen Stimmabgabe an der Urne beim Gemeindehaus Gebrauch.
Der Gemeinderat hat daher auf Vorschlag des Wahlbüros die Urnenöffnungszeit für die Wahlen und Abstimmungen um eine halbe Stunde reduziert.
Ab 1. Januar 2022 ist die Urne für die persönliche Stimmabgabe jeweils am Wahl- bzw. Abstimmungssonntag von 09.00 - 09.30 Uhr geöffnet.
Um den Restbestand an Stimmrechtsausweisen noch aufbrauchen zu können, wird die Urne am Urnengang vom 13. Februar 2022 nochmals von 09.00 - 10.00 Uhr geöffnet bleiben. Ein Teil der Stimmrechtsausweise wird jedoch bereits die reduzierten Öffnungszeiten aufweisen.
Digitale Anmeldungen für die AHV-Beitragspflicht
Publikationsdatum: 05.01.2022
Bislang musste für jede Situation ein anderes Formular für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht ausgefüllt werden. Dabei waren die Formulare oftmals nicht verständlich und nachvollziehbar. Kundinnen und Kunden waren nicht selten auf Unterstützung durch die SVA-Zweigstelle beim Ausfüllen der Anmeldung angewiesen.
Das Ziel der SVA Aargau ist es jedoch, dass sich ihre Kundinnen und Kunden möglichst einfach, unkompliziert und rasch für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht anmelden können. Um dies zu erreichen, stehen nun verschiedene Onlineanmeldungen zur Verfügung:
- Anmeldung Firmengründung und Selbständigkeit à www.sva-ag.ch/gt
- Anmeldung Personal im Haushalt und Liegenschaftsverwaltung à www.sva-ag.ch/hd
- Anmeldung für Nichterwerbstätige à www.sva-ag.ch/anmeldung-ne
Alle Onlineanmeldungen sind so programmiert, dass nur jene Fragen gestellt werden, die für die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation relevant sind. Eine vereinfachte Sprache sowie unterstützende Infoboxen helfen mehr Klarheit zu schaffen und Rückfragen zu vermeiden.
FerienSpass2022
Publikationsdatum: 10.11.2021
Die Vorbereitungen für den kommenden FerienSpass2022 haben bereits wieder gestartet. Auf ein tolles und abwechslungsreiches Kursprogramm dürfen sich alle Kindergarten- und Schulkinder bis zur 6. Klasse, die in Mägenwil und Wohlenschwil wohnhaft sind, freuen.
Wer dabei sein möchte, reserviere sich die zweite Frühlingsferienwoche 19. April bis 23. April 2022.
Das FerienSpass-Team setzt alles daran, dass möglichst viele der Angebote auch stattfinden können. Dies unter Einhaltung der aktuell geltenden BAG-Massnahmen.
Kehrichtabfuhr - Bereitstellung der Kehrichtsäcke
Publikationsdatum: 19.10.2021
In letzter Zeit musste vermehrt festgestellt werden, dass Kehrichtsäcke bereits Tage vor dem Abfuhrtag an die Strassenränder gestellt werden. Dadurch kommt es immer wieder zu aufgerissenen Abfallsäcken in den Quartieren und der Abfall ist auf der ganzen Strasse verteilt. Verursacher sind in erster Linie Krähen, aber auch Elstern, Füchse, Katzen etc. bedienen sich an "Leckereien", die sie in den Abfallsäcken finden. Dies ist ein unschöner Anblick sowie unangenehm für die Anwohnerschaft wie auch die Kehrichtentsorger.
Wir bitten die Bevölkerung die Kehrichtsäcke erst am Abfuhrtag morgens bereitzustellen. Dies ist auch im Abfallreglement der Gemeinde Mägenwil unter § 10 entsprechend geregelt.
Bewohnerinnen und Bewohner von Haushalten im Parterre werden zudem gebeten, die Kehrichtsäcke nicht Tag und Nacht auf den Terrassen zu deponieren.
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Publikationsdatum: 17.08.2021
Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher bis spätestens Mitte September 2021 vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).
Folgende Mindestvorschriften sind aus Sicherheitsgründen jederzeit einzuhalten:
- Der Rückschnitt hat bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
- Über Trottoirs und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2.50 m, über Fahrstrassen bis auf 4.50 m Höhe freigehalten werden.
- An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
- Überhängende oder bodendeckende Pflanzen sind von Rand- und Wassersteinen zu beseitigen, damit die Reinigungsarbeiten nicht behindert werden.
- Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind frei zugänglich und sichtbar zu halten.
Die Rückschnittarbeiten sind zwingend notwendig um
- die Sicht für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Sichtbehinderungen sind immer wieder Ursache für Unfälle.
- die Durchfahrt für die Kehrichtabfuhr und weitere Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
- die Reinigungsarbeiten nicht zu behindern, z. B. bei über Randsteine hängenden Sträuchern und Bodendecker.
- die Schneeräumung zu gewährleisten.
Sind diese Mindestvorschriften nicht eingehalten und ergibt sich aus diesem gesetzeswidrigen Zustand eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, so kann die Gemeinde für die Durchsetzung der Anordnung sorgen (Werkeigentümerhaftpflicht Art. 58 OR).
Die Gemeindewerke Mägenwil-Wohlenschwil werden ab Mitte September 2021 Kontrollen durchführen. Sie sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, in Gefahrenbereichen ins Strassen- und Gehweggebiet hinein wachsende Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste unter Kostenfolge zurückzuschneiden (Art. 687 Abs. 1 ZGB).
Das Zurückschneiden erfolgt zu Lasten des Eigentümers. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Bäume und Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.
Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.
Notfalltreffpunkt
Publikationsdatum: 19.07.2021
Anlässlich des Ausfalls sämtlicher Notrufnummern letzte Woche wurden die Notfall-Treffpunkte in den Gemeinden durch die Feuerwehr und den Zivilschutz erstmals in Betrieb genommen. Von den im Ereignisfall besetzten Notfalltreffpunkten aus kann die Bevölkerung Notrufe absetzen, auch wenn das private Telefon nicht mehr funktioniert. Notfalltreffpunkte dienen bei grösseren oder längeren Krisen auch als Sammelort für Evakuierungen oder als Anlaufstelle für Informationen.
Die Bevölkerung wird über die App "Alertswiss" oder über das Radio über die Inbetriebnahmen eines Notfallpunkts informiert.
Zur Erinnerung:
In der Gemeinde Mägenwil befindet sich der Notfalltreffpunkt auf dem Vorplatz des Gemeindehauses, Schulweg 3.
Einhaltung der Ruhezeiten
Publikationsdatum: 12.05.2021
In letzter Zeit sind beim Gemeinderat vermehrt Reklamationen wegen Nichteinhaltung der Ruhezeiten eingegangen, insbesondere durch Rasenmähen.
Wir möchten daher wieder einmal alle Einwohnerinnen und Einwohner an die gesetzlichen Ruhezeiten gemäss §§ 8 und 9 des Polizeireglementes vom 1. Mai 2009 erinnern:
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§ 8 |
Lärmschutz |
1 Von 12.00 - 13.00 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr sind sämtliche lärmintensiven Verrichtungen, insbesondere das Rasenmähen sowie der Einsatz anderer lärmiger Maschinen und Werkzeuge im Freien verboten. Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet. 2 Für Baulärm gelten die eidg. und kant. Bestimmungen insbesondere auf die Lärmschutzverordnung (Baulärm-Richtlinien, Arbeitszeit 07.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 19.00 Uhr). 3 An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sind lärmerzeugende Arbeiten im Freien und in Werkstätten, Fabriken und gewerblichen Arbeitslokalen verboten. Ausnahmen werden vom Gemeinderat auf Gesuch hin bewilligt. |
§ 9 |
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Nachtruhestörung |
In der Zeit von 22.00 - 07.00 Uhr ist das Erzeugen jeglichen Lärms verboten. Ausgenommen sind Kirchenglocken und Glocken von Weidetieren, dringende, wetterabhängige Arbeiten der Landwirtschafts- und Gärtnereibetriebe sowie kurzfristige Arbeiten zur Behebung von Notständen. Weitere Ausnahmen können vom Gemeinderat bewilligt werden. |
Ärztliche Notrufnummer 0900 401 501
Publikationsdatum: 03.02.2021
Wählen Sie richtig für medizinische Hilfe:
Die Ärztliche Notrufnummer des Aargauischen Ärzteverbandes ist bis auf Weiteres für die Aargauer Bevölkerung kostenlos. Dies aufgrund der hohen Nachfrage und des erhöhten Informationsbedarfs im Zusammenhang mit dem Coronavirus und dem Start der Impfkampagne am
5. Januar 2021.
Im medizinischen Notfall hilft Ihnen die 0900 401 501 weiter. Die Ärztliche Notrufnummer Aargau ist für medizinische Fragen bestimmt. Auch bei Fragen rund um das Coronavirus und betreffend Impfungen.
Die medizinische Notrufnummer hilft kompetent. Das heisst: rasch, sicher und fallgerecht. Oft reicht die Beratung durch das medizinische Fachpersonal am Telefon. Wenn nicht, werden Sie sofort mit dem nächstgelegenen diensthabenden Notfallarzt oder mit dem Notfallzentrum verbunden.
Weitere Informationen rund um das Impfen finden sich auf den Websites des Kantons Aargau (www.ag.ch), des Kantonsspitals Aarau (www.ksa.ch) und des Kantonsspitals Baden (www.ksb.ch), sowie bei der Corona-Info-Hotline des Kantons Aargau unter der Telefonnummer 062 835 51 10.
Erste Anlaufstelle ist und bleibt Ihr Hausarzt.
Wählen Sie die Notrufnummer nur, wenn Sie Ihren Hausarzt bzw. seine Stellvertretung nicht erreichen.