Publikationen

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Baugesuche

 


Bauherr Bauobjekt Objektadresse

Theo und Anneliese Burkart

Kornweg 3

5506 Mägenwil

Luft/Wasser-Wärmepumpe Innenaufstellung

Kornweg 3

Parzelle 594

Gebäude Nr. 429

     

Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Montag, 11. September 2023 bis Dienstag, 10. Oktober 2023 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

 

 

 

 

 


Übrige Publikationen

 

Projektauflage

Gemeinde:     Mägenwil IO/AO

 

Strecke:           K268, Hauptstrasse Ost

 

Die Projektpläne, der Landerwerbsplan und die Landerwerbstabelle liegen gemäss § 95 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) während 30 Tagen, vom
18. September 2023 bis 17. Oktober 2023, in der Gemeindeverwaltung Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, öffentlich auf und sind während der Öffnungszeiten einsehbar. Zudem sind die Unterlagen auch auf der Internetseite www.ag.ch/auflage-strassenprojekte abrufbar. Einwendungen gegen das Bauprojekt sind während der Auflagefrist schriftlich an das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, einzureichen. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Im Einwendungsverfahren wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Allfällige Verkehrsanordnungen werden separat nach Strassenverkehrsrecht verfügt.

 

Der Entscheid über das Bauprojekt (§ 95 BauG) gilt als Enteignungstitel. Dieser berechtigt zur Enteignung für Massnahmen, die darin mit genügender Bestimmtheit festgelegt sind. Rechte, die in der Landerwerbstabelle nicht aufgeführt sind und durch das Bauprojekt betroffen werden, sind ebenfalls innert der Auflagefrist schriftlich anzumelden. Über den Erwerb der in der Landerwerbstabelle aufgeführten Rechte wird in einem späteren Verfahren entschieden (§ 151 BauG). Anträge, die bereits jetzt mit Einwendung gegen das Bauprojekt hätten gestellt werden können, sind dann unzulässig (§ 152 BauG).

 

Aarau, 15. September 2023

Departement Bau, Verkehr und Umwelt,

Abteilung Tiefbau, Unterabteilung Unterhalt



Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Person hat bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

 

Plichta Miriam
1982
weiblich
Deutschland
Zelgliweg 6
5506 Mägenwil
 

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

 

Mägenwil, 8. September 2023

 

Gemeinderat