Publikationen
(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)
Baugesuche
Bauherr | Bauobjekt | Objektadresse |
Stockwerkeigentümer- gemeinschaft Gewerbepark c/o Schraner Immobilien AG Industriestrasse 31 5507 Mellingen |
Neugestaltung Eingangshalle und Innenhof |
Hintermättlistrasse 3 und 5 Parzelle 8 Gebäude Nr. 505 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Montag, 12. April 2021 bis Dienstag, 11. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil. |
Bauherr | Bauobjekt | Objektadresse |
Einwohnergemeinde Mägenwil Schulweg 3 5506 Mägenwil
AEW Energie AG Obere Vorstadt 40 5001 Aarau
IBB Energie AG Gaswerkstrasse 5 5200 Brugg |
Werkleitungssanierung Wasser, Elektro, öffentliche Beleuchtung, Kanalisation, Erweiterung Gasnetz |
Parzelle 47 Ueberbüelstrasse |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Dienstag, 6. April 2021 bis Mittwoch, 5. Mai 2021 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil. |
Bauherr | Bauobjekt | Objektadresse |
Thaqi Ibrahim und Jeta Mattenstrasse 22 5506 Mägenwil |
Sanierung Zweifamilienhaus, Veränderungen der Fenstergrössen, das Dämmen des Daches sowie den Neubau einer Terrasse (nachträgliches Baugesuch) |
Parzelle 561 Mattenstrasse 22 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Mittwoch, 31. März 2021 bis Donnerstag, 29. April 2021 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil. |
Bauherr | Bauobjekt | Objektadresse |
Steger Alexandra Bahnhofstrasse 20 5506 Mägenwil |
Gartenhaus aus Kunststoff |
Parzelle 746 Bahnhofstrasse 20 |
Öffentliche Auflage des Baugesuchs vom Mittwoch, 31. März 2021 bis Donnerstag, 29. April 2021 bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil. |
Übrige Publikationen
Teilgestaltungsplan "Sandfoore Baufeld V"; Genehmigung
Der Gemeinderat hat am 8. März 2021 den Teilgestaltungsplan "Sandfoore Baufeld V" (Gestaltungs- und Sondernutzungsvorschriften) gemäss § 25 Abs. 3 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert 30 Tagen seit Publikation, d.h. bis längstens am 26. April 2021 (Poststempel) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde führen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 BauG sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden.
Mit der Genehmigung des Teilgestaltungsplans "Sandfoore Baufeld V" wird für die in den Plänen festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).
5506 Mägenwil, 11. März 2021
Gemeinderat