Amtliche Publikationen

Publikation Baugesuche

Online-Karte amtliche Vermessung mit Suchfunktion nach Parzellen-Nrn.

(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)


BG 2024-61

Bauherrschaft:

Salt Mobile SA i.V. Swiss Infra Services SA, Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon

Bauobjekt:

Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage für Salt Mobile SA

Baustelle: Eichlistrasse 1, Parzelle 478, Gebäude Nr. 254
Weitere Bewilligungen: Departement BVU
Auflagefrist: 16. Dezember 2024 bis 14. Januar 2025

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.


Übrige Publikationen

Gesuch um ordentliche Einbürgerung

Folgende Person hat bei der Gemeinde Mägenwil ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:

Nesch Hagen
1973
männlich
Deutschland
Baumgartenstrasse 6
5506 Mägenwil

Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Mägenwil, Schulweg 3, 5506 Mägenwil, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.

Mägenwil, 13. Dezember 2024

Gemeinderat

Einwohnergemeindeversammlung - Publikation Beschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024 wie folgt veröffentlicht.

Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2024
  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024
  2. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses auf 113 %

 

Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2025


Abwasserverband Region Mellingen

(Birrhard, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Tägerig, Wohlenschwil; mit Sitz in Mellingen)

Veröffentlichung von Vorstands-Beschlüssen

Der Vorstand des Abwasserverbandes Region Mellingen hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Genehmigung Aktualisierung Personalreglement des Abwasserverbandes Region Mellingen
  • Genehmigung Einführung Organisationsreglement des Abwasserverbandes Region Mellingen

Die vorerwähnten Beschlüsse unterstehen gemäss § 77a Gemeindegesetz (GG) und der Verbandssatzungen dem fakultativen Referendum. Sie werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn

   a) 10 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden, höchstens aber 3'000 Stimmberechtigte, dies innert 60 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen,
   b) die Gemeinderäte von einem Viertel der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen, oder
   c) der Vorstand dies beschliesst.

 

Beginn der Referendumsfrist (Publikation Reussbote): 15. November 2024

Ablauf der Referendumsfrist: 14. Januar 2025

 

Mellingen, 17. Oktober 2024

Abwasserverband Region Mellingen