Amtliche Publikationen

Publikation Baugesuche

Online-Karte amtliche Vermessung mit Suchfunktion nach Parzellen-Nrn.

(Eingabe oben links z.B. Mägenwil 262 = Gemeindehaus, rechts unter Karten "Amtliche Vermessung" oder "Luftbild" auswählen)


BG 2024-39

Bauherrschaft:

Patrick Groth, Ueberbüelstrasse 3, 5506 Mägenwil

Bauobjekt:

Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung

Baustelle:

Ueberbüelstrasse 3, Parz. Nr. 44, Gebäude Nr. 193

Weitere Bewilligungen:

Keine

Auflagefrist 26. Juni 2024 bis 26. Juli 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-41

Bauherrschaft:

Ralph und Katharina Zebert, Wiesenweg 5, 5506 Mägenwil

Bauobjekt:

Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung

Baustelle:

Wiesenweg 5, Parzelle 576, Gebäude Nr. 377

Weitere Bewilligungen:

Keine

Auflagefrist: 24. Juni 2024 bis 23. Juli 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-12

Bauherrschaft: Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich
Bauobjekt: Anpassungen für neue Notstromgruppe
Baustelle: Steiacherstrasse 3, Parz. Nr. 156, Gebäudee Nr. 335
Weitere Bewilligungen:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Auflagefrist 10. Juni 2024 bis 9. Juli 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.

BG 2024-27

Bauherrschaft:

Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich

Bauobjekt:

Projektänderungen zu Neubau Verteilzentrale für Frischprodukte

Baustelle:

Steiacherstrasse, Parzelle Nr. 99

Weitere Bewilligungen:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen

Auflagefrist: 3. Juni 2024 bis 2. Juli 2024

Öffentliche Auflage des Baugesuchs bei der Gemeindeverwaltung.
Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und Begründung, innert der Auflagefrist, zu richten an den Gemeinderat, 5506 Mägenwil.


Übrige Publikationen

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Vizeammanns für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022/2025; Anmeldeverfahren 1. Wahlgang

Vizeammann Jack Roos hat aus beruflichen und privaten Gründen den Rücktritt als Mitglied des Gemeinderates und als Vizeammann mitgeteilt. Die Gemeindeabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf den Zeitpunkt der Ersetzung genehmigt.

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl auf den 22. September 2024 angesetzt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und §§ 21 a-d der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Anmeldung muss gestützt auf die gesetzlichen Vorschriften bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahlgang, somit bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Formulare können auf der Gemeindekanzlei bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten, welche sich bis zu diesem Datum anmelden, werden den Stimmberechtigten nach vorgängiger Publikation zusammen mit dem Abstimmungsmaterial mitgeteilt. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Im ersten Wahlgang kann jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder als Kandidat gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR). Nach § 27a Abs. 2 GPR kann eine Person als Vizeammann jedoch nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bereits Mitglied der Behörde ist.

Bei Gemeinderatswahlen ist im ersten Wahlgang keine stille Wahl möglich.

Bei Fragen gibt die Gemeindekanzlei gerne weitere Auskünfte unter 062 889 89 30.

 

Anmeldeformular Gemeinderat
Anmeldeformular Vizeammann


Gemeindeversammlungsbeschlüsse

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 resp. 6. Juni 2024 wie folgt veröffentlicht.
 

Ortsbürgergemeindeversammlung vom 5. Juni 2024
  1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. November 2023 
  2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2023
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023
     
Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024
  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2023
  2. Genehmigung der Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2023
  3. Genehmigung des Rechenschaftsberichtes 2023             
  4. Genehmigung des Baukredites Sanierung resp. Neubau Bushof und Bahnhofstrasse samt dazugehörigen Werkleitungen
    1. Strasse: Baukredit Bushof und Bahnhofstrasse: Bruttokredit Fr. 3'075'000 inkl. MwSt. (Anteil Bund: Fr. 1'383'750; Anteil Kanton: Fr. 520'575)  
    2. Wasserversorgung: Baukredit Fr. 590’000 exkl. MwSt.    
    3. Kanalisation: Baukredit Fr. 46'000 exkl. MwSt.     
  5. Genehmigung Projektierungskredit Sanierung Schulanlage Altbau Fr. 140’000 inkl. MwSt.
  6. Genehmigung Friedhofreglement

Die Beschlüsse 2 bis 6 der Einwohnergemeinde unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Die Beschlüsse 2 und 3 der Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen ebenfalls dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden.

Ablauf der Referendumsfrist: 11. Juli 2024