SVA-Zweigstelle
Aufgabenbereiche
Die SVA-Zweigstelle ist die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA Aargau). Sie ist Anlaufstelle für alle Belange der AHV, IV, EO und der Ergänzungsleistungen der Einwohnerinnen und Einwohner.
Die SVA-Zweigstelle erteilt Auskünfte zur Krankenkassenprämienverbilligung und hilft bei der Anmeldung, falls Sie über keinen Internetanschluss verfügen. Dazu ist der von der SVA Aargau zugestellte Code mitzubringen.
Falls Sie auf der Säumigenliste stehen, können Sie sich ebenfalls an die SVA-Zweigstelle wenden und unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung von der Liste beantragen (Zustimmung der SVA-Aargau erforderlich).
Gemeindehaus Mägenwil
Personal
Meliha Bas
Leiterin Gemeindezweigstelle SVA
Kontakt
062 889 89 32
meliha.bas(at)maegenwil.ch
Arbeitstage
Dienstag, Mittwochmorgen und Donnerstag
Zuständig für:
Säumigenliste
Monika Flückiger
Stv. Leiterin Gemeindezweigstelle SVA
Kontakt
062 889 89 34
monika.flueckiger(at)maegenwil.ch
Informationen und Dienstleistungen
Gesetzliche Grundlagen
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenversicherung (AHVV)
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
Verordnung über die Krankenversicherung (KVV)
Aarg. Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVGG)
Aarg. Verordnung zum Gesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V KVGG)
AVH/IV/EO
AHV-Formulare und Merkblätter (SVA)
Informationen Alters- und Hinterlassenenrente (AHV)
Informationen Invalidenversicherung (IV)
Informationen Militär / Zivilschutz / Zivildienst / J+S (EO)
Informationen Familienzulagen (Kinderzulagen)
Informationen Mutterschaftsentschädigung
IK-Auszug (Kontoauszug der einbezahlten Beiträge) bestellen