Ortsbürgergemeinde

Ortsbürgergemeinde Mägenwil

Anzahl Ortsbürger per 1.1.2024 61
Stimmberechtigte per 1.1.2024 57
Häufigste Familiennamen Huber, Kuhn, Rohr, Strebel
Besitztum

Die Ortsbürgergemeinde Mägenwil besitzt total rund 78,5 ha Land. Die Waldfläche beträgt 57,9 ha (ohne Steinbruchareale). 3,1 ha sind Landwirtschaftsland, wovon 2,4 ha verpachtet sind. Dazu kommen die Steinbruchareale Halde (9,7 ha) und  Eckwil (4,4 ha), das Kiesgrubenareal (0,8 ha) sowie die zwei Liegenschaften ehemalige Post (0,1 ha) und Scherrer-Haus (0,1 ha) .

Aufgabenbereiche

Aufgabenbereiche

Ortsbürgerhaus (Natufreundehaus)

Die Ortsbürgergemeinden haben in erster Linie die Aufgabe, ihr Vermögen (Grundstücke, Stiftungen, Kapitalien usw.) zu erhalten und gut zu verwalten. Soweit ihre Mittel, namentlich der Ertrag ihres Vermögens, ausreichen, obliegen ihnen darüber hinaus folgende Aufgaben:

  • Förderung des kulturellen Lebens und Unterstützung kultureller und sozialer Werke
  • Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben der Einwohnergemeinden
  • Erfüllung von Aufgaben, die sie sich selber stellen

Die Ortsbürgergemeinde Mägenwil erfüllt ihre Aufgaben mit Zinserträgen aus dem vorhandenen Kapital (Erträge aus Kiesabbau und früheren Landverkäufen) sowie mit Miet- und Pachtzinsen aus Liegenschaften (Scherrerhaus und ehemalige Post) und Landflächen.
Damit betreibt sie die Forstwirtschaft (Forstbetrieb Birretholz) und unterhält die beiden Steinbrüche (Eckwil und Halde), das Ortsbürgerhaus (Naturfreundehaus) sowie den Holzschopf im Stäglerhau. Die Ortsbürgergemeinde Mägenwil ist immer wieder bereit, kulturelle Beiträge für die Einwohnergemeinde zu leisten.

Aufgabenbereiche

Ortsbürgerhaus (Natufreundehaus)

Ortsbürgerkommission

Die Ortsbürgerkommission hat den Status einer vorberatenden Kommission. Sie prüft die gemäss Pflichtenheft in ihre Zuständigkeit fallenden Geschäfte eingehend, erstattet dem Gemeinderat Bericht und Antrag und führt und überwacht sie im Rahmen ihrer Kompetenzen. Dabei sind die sachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie die einschlägigen Reglemente zu beachten.

Die Ortsbürgerkommission ist in vielen Bereichen auch operativ tätig. Sie organisiert die Infrastruktur der Wintergemeindeversammlung und mit Unterstützung des Hauswartes den Unterhalt der eigenen Liegenschaften. Sie pflegt den Kontakt zu den Mietern und Pächtern.

 

Die Ortsbürgerkommission Mägenwil besteht aus 3 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident

Leo Hüppi

079 623 02 90
Mitglieder Nicolas Huber
Thomas Strebel

Organisation der Ortsbürgergemeinden

Die Ortsbürgergemeinden sind die älteste Organisationsform der Aargauer Gemeinwesen, aus denen sich mit der Aargauer Staatsverfassung vom 15. April 1831 allmählich die Einwohnergemeinden entwickelt haben. Die Ortsbürgergemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit beschränkter Zweckbestimmung. Nicht alle Aargauer Gemeinden haben eine Ortsbürgergemeinde. Verschiedene Ortsbürgergemeinden mussten aus finanziellen Gründen aufgelöst, d.h. mit den Einwohnergemeinden vereinigt werden.

Die Ortsbürgergemeinde besteht aus allen Personen, die das Ortsbürgerrecht besitzen und im Gebiet der betreffenden Einwohnergemeinde wohnen.

Die Ortsbürgergemeindeversammlung übt die Aufsicht über alle Zweige der Verwaltung der Ortsbürgergemeinde aus.

Der von der Einwohnergemeinde gewählte Gemeinderat ist die ordentliche Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Ortsbürgergemeinde.