Friedensrichter
Kontaktdaten
Friedensrichteramt Kreis V
Postfach 56
5200 Brugg
Aufgabenbereiche
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, muss in Zivilverfahren vorgängig ein Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
Sofern das Gesetz keine besondere Schlichtungsbehörde vorsieht, ist hierfür der Friedensrichter zuständig. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter versucht in einem formlosen Verfahren, mit den Parteien eine Lösung zu finden und sie zu versöhnen.
Einigen sich die Parteien mit einem Vergleich, ist das Verfahren beendet. Können sich die Parteien nicht einigen, erteilt die Friedensrichterin oder der Friedensrichter der klagenden Partei eine Klagebewilligung. Diese berechtigt zur Klageerhebung innerhalb von drei Monaten.
Kontaktadressen Friedensrichteramt Kreis V
Name | Adresse | Position | Telefon | |
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Beat Wormstetter | Postfach 56, 5200 Brugg | Geschäftsführender Friedensrichter | 079 338 56 89 | beat.wormstetter(at)ag.ch |
Patrik Schibli | Postfach 52, 5442 Fislisbach | Stv. geschäftsführender Friedensrichter | 062 745 72 21 | patrik.schibli(at)ag.ch |
Nadia Diserens | Steinacherstrasse 6, 5512 Wohlenschwil | Friedensrichterin | 076 542 42 62 | nadia.diserens(at)ag.ch |
Informationen und Dienstleistungen
Bezirksgericht
Bezirksgericht Baden
(Straf-/Zivil-, Familien-, Jugend- und Arbeitsgericht)