Wahlen und Abstimmungen
Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Hauptabstimmungstag (Sonntag) sind die Abstimmungs-/Wahlurnen zwischen 09:00 und 09:30 Uhr im Gemeindehaus geöffnet.
Vorschriften für die Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe kann direkt beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung (links vom Haupteingang) erfolgen. Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzettel mindestens vier Tage vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft. Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.
Bei der brieflichen Stimmabgabe ist zu beachten:
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der Stimmrechtausweis ist zu unterschreiben;
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die Stimm- oder Wahlzettel sind in das Stimmzettelkuvert zu legen und dieses ist zuzukleben;
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das Stimmzettelkuvert sowie der Stimmrechtsausweis sind in das Antwortkuvert zu legen;
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das Antwortkuvert ist zuzukleben und rechtzeitig dem Wahlbüro (Gemeindekanzlei) zuzustellen.
Persönliche Stimmabgabe
Die persönliche Stimmabgabe erfolgt zu den Urnenöffnungszeiten im Gemeindehaus. Es ist möglich, dass sich Ehegatten (ausschliesslich) sowie eingetragene ParternInnen für die Stimmabgabe vertreten. In diesem Fall muss der Stimmrechtsausweis vom Ehegatten oder dem/der eingetragenen Partner/in, der/die sich vertreten lässt, unterzeichnet werden.